RECHTSANWÄLTE


 
 
Wie funktioniert unsere Kanzlei und das Direkt - System Rechtsanwalt Spanien ?

Unsere deutsch - spanische Rechtsanwaltskanzlei wird von Rechtsanwalt in Madrid, Abogado Daniel Cano Revilla und Rechtsanwalt in Teneriffa, Los Cristianos, Abogado, D.Luickhardt geführt.
Darüberhinaus wird in Hannover von Rechtsanwalt Beller, als auch von D.Luickhardt und D. Drewnitzki in Friedrichshafen jeder deutsche, schweizerische und österreichische Mandant bedient und die Vorbereitungen für die Rechtshandlungen in Spanien getroffen.

Wichtig, Sie als Mandant müssen nicht nach Spanien reisen, sondern unsere Rechtsanwaltskanzlei, erledigt für sie alle Angelegenheiten in Spanien.

Es ist zu bemerken, dass jeder Fall persönlich von D.Cano Revilla oder D.Luickhardt bearbeitet und bei Gericht in ganz Spanien und Deutschland vertreten wird.

Es gibt keine Untervertretung bei entscheidenden rechtlichen Handlungen.

Erbschaftsannahmen, Immobilienkauf in Spanien, und insbesondere Firmengründungen in Spanien werden von den Rechtsanwälten, wohlgemerkt in ganz Spanien, persönlich begleitet.

Sie als Mandant profitieren:
  • keine erhöhten Kosten durch Untermandate an Kollegen.
  • Keine Verzögerungen durch Weitergabe von Akten an Kollegen.
  • Direktkontakt des Mandanten mit dem ausführenden Rechtsanwalt / Abogado
Unsere Rechtsanwälte und Abogados in Teneriffa sind beim Colegio de Abogados eingeschrieben (Santa Cruz de Tenerife, Madrid),
Herr Rechtsanwalt Luickhardt ist gleichzeitig bei der Rechtsanwaltskammer in Deutschland (Tübingen) eingetragen. Jeder Rechtsanwalt/Abogado in unserem Team verfügt über ein Spezialgebiet, in dem er besondere Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung vorweisen kann.
Die Partner, D. Cano (Abogado, Economista) und D. Luickhardt (Rechtsanwalt, Abogado), haben die Rechtsanwaltskanzlei in Tenerife als Brücke zwischen den verschiedenen Rechtssystemen gegründet. Abogado D. Cano ist mit seiner Rechtsanwaltskanzlei in Madrid seit 1983 tätig und verfügt über eine weitere Kompetenz als Economista (Betriebswirt). So werden alle Belange eines Unternehmens, sei es Handelsverträge, Steuer oder Buchhaltung als integraler Service angeboten.
Rechtsanwalt D. Luickhardt bringt seine weitreichende Erfahrung aus der Tätigkeit auf dem spanischen Festland und in Deutschland ein.







D. Luickhardt, Rechtsanwalt und Abogado


  • eingeschrieben bei der Rechtsanwaltskammer Tübingen und beim Colegio de Abogados Santa Cruz de Tenerife, Spanien
  • zugelassen bei allen deutschen und spanischen Gerichten
  • Master Universitario en Asesoría fiscal (staatlich anerkannter Steuerberater) e.f. bei der Universidad de Madrid
Mitgliedschaften
  • Deutsch-spanische Juristenvereinigung
  • Rechtsanwaltskammer Tübingen, Colegio de Abogados Santa Cruz de Tenerife
  • Deutscher Anwaltsverein
- spanisches und deutsches Zivil- und Wirtschaftsrecht: Immobilienrecht, Baurecht, Mietrecht, Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht
Rechtsanwalt Luickhardt  
   
D. Cano Revilla, Abogado und Economista


  • eingeschrieben beim Colegio de Abogados Madrid
  • zugelassen bei allen spanischen Gerichten
Mitgliedschaften
  • Colegio de abogados Madrid
- spanisches Zivil-, Wirtschafts- und Strafrecht: Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Luickhardt  
   
Dra. Parés López de Lemos, Abogada


  • Doctorado im spanischen Strafrecht an der Universitad Complutense de Madrid
  • eingeschrieben beim Colegio de Abogados Madrid
  • zugelassen bei allen spanischen Gerichten
Mitgliedschaften
  • Colegio de abogados Madrid
- spanisches Zivil-, Wirtschafts- und Strafrecht: Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Luickhardt  
   
D. Drewnitzki, Rechtsanwältin


  • eingeschrieben bei der Rechtsanwaltskammer Tübingen
  • zugelassen bei allen deutschen Gerichten
Mitgliedschaften
  • Deutscher Anwaltsverein
- deutsches Zivilrecht: Mietrecht, Wohnungeigentumsrecht, Erbrecht, Familienrecht
   
   
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.09.2011
 
Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung