SPANISCHER ARBEITSVERTRAG


  BEENDIGUNG
 


Finiquito – Endabrechnung bei Beendigung eines spanischen Arbeitsvertrages und Verjährung der Lohnansprüche

Der Erstkontakt bei einem arbeitsrechtlichen Streitfall entsteht, wenn der Arbeitnehmer in unseren Kanzleiräumen erscheint, weil der Arbeitgeber von ihm die Unterzeichung des Finiquito (Endabrechnung) verlangt und der Arbeitnehmer mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.

Der Finiquito ist nicht nur eine Endabrechnung.

Darüber hinaus bestätigt der Arbeitnehmer mit der Unterschrift unter den Finiquito, dass er mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einverstanden ist.

Sollte der Arbeitnehmer den Finiquito nicht unterschreiben, weil er noch ausstehende Lohnforderungen gegen den Arbeitgeber hat, dann ist zu betonen, dass eine VERJÄHRUNGSFRIST von EINEM Kalenderjahr für die gerichtliche Geltendmachung von diesen Lohnansprüchen gilt. Die Frist beginnt mit Fälligkeit des einzelnen Lohnanspruches.

Wir vertreten Sie vor allen Arbeitsgerichten in ganz Spanien.

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Rechtslage: 01.11.2009
 
Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung