GRUNDBUCHAMT SPANIEN


  UMSCHREIBUNG IM GRUNDBUCH
 


Grundbuchumschreibung Spanien für Deutsche – Erbschaft - Immobilienkauf

Das Grundbuch in Spanien sollte umgeschrieben werden, wenn:
  1. bei einer Erbschaft die Erben Eigentümer der spanischen Immobilie werden
  2. bei einem Immobilienkauf der Käufer in das Grundbuch eingeschrieben wird
Voraussetzungen der Grundumschreibung bei einer Erbschaft

  • Erstellung einer spanischen notariellen Urkunde
  • Bezahlung der Erbschaftssteuer
  • Antrag auf Umschreibung des Grundbuchs
Beispiel

Die Verstorbene ist Witwe, deutsche Staatsangehörige, und die Alleinerbin, Ihre Tochter, möchte das Erbe antreten.
Die Verstorbene hat eine Immobilie in Los Cristianos, Teneriffa, Spanien.

Damit unsere Anwalts- und Steuerkanzlei für Sie tätig werden kann, benötigen wir folgende Dokumente im Original mit Aportille:
  • Internationale Sterbeurkunde
  • Erbschein
  • Kaufurkunde der Immobilie
  • Anwaltsvollmacht
  • NIE Nummer der Erbin, welche von unserer Kanzlei für Sie beantragt wird
TIPP:

Die Erbschaft muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall vor der Steuerbehörde im entsprechenden Steuermodell erklärt werden, um Verzugszinsen und ein Bussgeld zu vermeiden.

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.11.2009
 
Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung