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SOLARSTROMPRODUKTION SPANIEN
EINSPEISEVERGÜTUNG
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Projekte Solaranlagen Spanien
- AKTUELL -
Die neue spanische Einspeisevergütung in der Photovoltaik beträgt ab dem 29.9.2008
- 32 Cent / Kwh für Dachanlagen von mehr als 20 KW Leistung
- 34 Cent / Kwh für Dachanlagen von weniger als 20 KW Leistung
- 32 Cent / Kwh für Bodenanlagen
Diese Einspeisetarife gelten nur vorübergehend und werden nach Erfüllung von installierten
Kontingenten
kontinuierlich gesenkt.
Die jährliche Herabsenkung soll 10 % nicht übersteigen.
Das erste Kontingent besteht aus 400 MW, 2 Drittel davon gelten den Dachanlagen.
Die Einspeisevergütung wird über 25 Jahre lang bezahlt und gemäss der aktuellen
Regelung an den Preissteigerungsindex (IPC) angepasst.
Der Bau einer Solaranlage in Spanien ist für Unternehmer ein lohnendes Gewerbe und
für Immobilieneigentümer ein interessanter Nebenverdienst.
Kapitalanleger werden zur Zeit mit interessanten Jahres - Renditen
von 9 % und mehr zur Investition in spanische Solaranlagen angeregt.
Durch die gesetzliche Regelung der Einspeisevergütung für erzeugten Solarstrom
in Spanien ist ein erheblicher Investitionsanreiz geschaffen worden, so dass nicht
nur der Unternehmer, sondern auch der Immobilieneigentümer in Spanien über eine
Photovoltaikanlage auf seinem Dach nachdenken sollte.
Im Überblick wird dargelegt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine
Anlage zur Erzeugung von Solarstrom in Andalusien genehmigungsfähig ist.
Diese Ausführungen ersetzen keine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte,
da die Kenntnis über
die detaillierte Vorgehensweise entscheidend ist.
Für eine Anlage zur Solarstromerzeugung von bis zu maximal 100 Kilowatt, sind folgende
Kriterien zu beachten.
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Darstellung des Bauvorhabens anhand einer Basisdarstellung.
Hierin ist darzustellen, welche primären Rohstoffe zur Stromerzeugung, abgesehen von Solarenergie
benutzt werden, sowie der Wirkungsgrad der Anlage und der Anschlussknoten an das Hauptnetz.
- Wirtschaftliche Durchführbarkeit
- Betreiberdaten
- Sicherheitsvorschriften
- Antrag für den Anschluss bei der Betreiberin des Stromverteilungs - Hauptnetzes mit den technischen
Daten.
- Antrag des Betreibers, in ein spezielles Register aufgenommen zu werden, welches die Produzenten von
Solarstrom für ein besonderes Vergütungssystem – Régimen especial -
qualifiziert und damit berechtigt,
für den in das Hauptnetz eingespeisten Strom ein Entgelt zu verlangen.
Zunächst erfolgt eine Voreintragung mit Erteilung einer Registernummer. Die endgültige Eintragung muss
innerhalb von den darauffolgenden zwei Jahren erfolgen.
- Abnahme der fertiggestellten Solarstromanlage von der autonomen Aufsichtsbehörde.
Zuvor muss ein sogenanntes Boletín erstellt werden.
- Einspeisevertrag mit den Hauptnetzbetreibern.
Diese sind verpflichtet, diesen Vertrag abzuschliessen. Die Vertragsgestaltung übernehmen wir.
Nach Inbetriebnahme wird im monatlichen Abstand dem Hauptnetzbetreiber eine Rechnung gestellt.
Diese Rechnung hat bestimmte Formerfordnisse zu erfüllen. Die Erfüllung dieser Rechnung hat
innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen.
- Antrag bei der zuständigen Behörde der Autonomen Region auf die endgültige Eintragung in das
oben genannte Register, unter Vorlage der Dokumente aus den Punkten 4 und 5.
Eine der wesentlichen Investitionsentscheidungen ist die Höhe der bezahlten
Vergütung für den eingespeisten Strom.
Diese Vergütung berücksichtigt, ob der erzeugte Strom auf dem freien Markt verkauft wird oder
aber an den Hauptnetzbetreiber. In jedem Fall wird auf Cent Basis pro Kilowatt abgerechnet.
Der anfangs genannte Tarif ist ein Festtarif. Bei Einspeisung in das Hauptnetz gilt ein Festtarif,
der jedes Jahr neu festgesetzt wird. Ermittelt wird dieser auf der gesetzlichen Verordnung aus
dem Jahre 2002, die den Durchschnittstarif beschreibt, als von dem Wirtschaftsministerium
festgesetzten Wert, resultierend aus den Produktionskosten des Stroms zu der Nachfrage auf dem Markt.
Dieser Wert wird jährlich aktualisiert.
Nutzen Sie den Service einer deutsch – spanischen Wirtschaftskanzlei mit 23-jähriger Praxiserfahrung.
Wir gründen Ihr Unternehmen in Spanien, beraten und begleiten Sie bei Behördenformalitäten,
Vertragsgestaltung sowie bei Steuer und Buchhaltung.
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Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.03.2010 |
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| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
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