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MEHRWERTSTEUER SPANIEN
IMPUESTO DE VALOR AÑADIDO
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Die Mehrwertsteuer in Spanien wird als I.V.A. (impuesto del valor añadido) bezeichnet.
Der allgemeine Steuersatz ist 16 % I.V.A. (01.07.2010 18%!).
Der ermässigte Steuersatz ist 7 % I.V.A.
Dieser gilt beispielsweise bei dem Erstverkauf von Wohnungen.
Ebenso die Bauleistungen im Wohnungskauf gehören hinzu.
Zuletzt gibt es noch einen Basissatz von 4% I.V.A.
Dieser findet unter anderem beim sozialen Wohnungsbau Anwendung.
Beachtenswert ist, dass für die Kanarischen Inseln, ein besonderes Steuergesetz gilt.
In diesem enthalten ist eine eigene Mehrwertsteuer, die I.G.I.C. genannt wird.
Der allgemeine Steuersatz ist 5% I.G.I.C..
Neben der niedrigen I.G.I.C. existieren auf den Kanarischen Inseln weitere steuerliche
Vergünstigungen, wie z.B. ZEC oder RIC.
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Rechtslage: 01.12.2009 |
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| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
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