ANGESTELLTER IN SPANIEN


  LOHNNEBENKOSTEN
 


Lohnnebenkosten für in Spanien angestellte Arbeitnehmer

Jeder Unternehmer, der in Spanien Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsvertrages beschäftigt, hat an die spanische Sozialversicherungsbehörde Abgaben zu leisten. Die Kalkulation dieses Kostenfaktors als auch die Arbeitsvertragsgestaltung sind wesentliche betriebswirtschaftliche und rechtliche Elemente, die für einen unternehmerischen Erfolg mitentscheidend sind.

Im folgenden erteilen wir einen Überblick über das spanische Sozialversicherungsrecht im Bezug auf Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge in Spanien.

Im allgemeinen System der spanischen Sozialversicherung werden die Berufe gruppiert, und jeder dieser Gruppen ein Mindestlohn und Maximallohn für die Bemessung der Sozialversicherungspflicht zu Grunde gelegt.

So ist in der Gruppe 1 der Ingenieur mit Universitätsausbildung mit einem Mindestlohn von 836,10 € taxiert, der Maximallohn beläuft sich auf 2813,40 €.

Diese Lohnmargen stellen die Bemessungsgrenzen dar.

Folgende Abgaben sind zu leisten:
  1. Basisabdeckung:

    Diese enthält den Krankenversicherungsschutz und eine Unfallversicherung für Vorkommnisse ausserhalb der Arbeitsstelle. Desweiteren werden weitere Ansprüche auf die Altersrente, Sterbegeld und andere Leistungen erworben.
    Arbeitgeberanteil: 23,60 %
    Arbeitnehmeranteil: 4,70 %

  2. Arbeitslosenversicherung:

    Arbeitgeberanteil: 6,00 %
    Arbeitnehmeranteil: 1,55 %

  3. Garantie für den Ausfall der Arbeitsentgeltzahlung:

    Arbeitgeberanteil: 0,40 %
    Arbeitnehmeranteil: 0,00 %

  4. Fortbildung:

    Arbeitgeberanteil: 0,60 %
    Arbeitnehmeranteil: 0,10 %

  5. Absicherung bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Erwerbsunfähigkeit:

    Der Arbeitgeber trägt diesen Aufwand alleine. Der Aufwand berechnet sich nach der Einstufung in bestimmte Berufsgruppen. Im Hotelgewerbe beträgt der Beitrag zum Beispiel 1,5%.
Die Lohnnebenkosten:

betragen für den Arbeitgeber durchschnittlich 32,10 %, der Arbeitnehmeranteil beträgt durchschnittlich
6,35 % von dem Bruttolohn, der innerhalb der oben genannten Bemessungsgrenzen liegt.

Nutzen Sie unser Service Paket der Unternehmensgründung.

In diesem enthalten sind nicht nur die Gesellschaftsgründung und die Steuerformalitäten mit der Buchhaltung, sondern eben auch eine für Sie als Unternehmer günstige Arbeitsvertragsgestaltung und die Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Sozialversicherungsbehörde.


Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.11.2009
 
Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung