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Der Begriff Marke ist zu definieren, als Zeichen, welche geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen
eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.
Zu prüfen ist, ob die Marke registriert ist und europäischen Schutz geniesst.
Im europäischen
Binnenmarkt ist die Marke nur dann geschützt, wenn sie beim Harmonisierungsamt
für den Binnenmarkt
in Alicante (Spanien) registriert ist.
Damit ist die Marke in allen Ländern der europäischen Union
geschützt.
Die alleinige Nutzung ohne Registrierung mag in einigen nationalen Gesetzgebungen Schutz
verleihen, auf europäischer Ebene ist die Registrierung Voraussetzung für die Markeninhaberschaft.
Auf internationaler Ebene ist eine Marke nur geschützt, wenn sie in dem Vertragsstaat eingetragen
ist, in dem Schutz begehrt wird. Der Vertrag in der Endfassung von 1979, Stockholm, basiert auf
der Madrider Vereinbarung aus dem Jahre 1891 und der Protokollierung im Jahre 1989.
Eintragungsvoraussetzung des Antragsstellers ist die Voreintragung in dem jeweiligen nationalen
Register.
Mit unserem Kanzleisitz in Alicante und in
Deutschland sorgen wir dafür, dass Ihre Marke auf nationaler und europäischer Ebene geschützt
wird.
Jeder Konflikt gegen eine europäische Marke kann vor Ihrem Gericht in Deutschland von uns
geführt werden. Das Urteil ist hingegen in ganz Europa rechtswirksam.
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für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 30.11.2009 |
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| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
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