MARKENSCHUTZ SPANIEN  

Der Begriff Marke ist zu definieren, als Zeichen, welche geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden.

Zu prüfen ist, ob die Marke registriert ist und europäischen Schutz geniesst.

Im europäischen Binnenmarkt ist die Marke nur dann geschützt, wenn sie beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante (Spanien) registriert ist.

Damit ist die Marke in allen Ländern der europäischen Union geschützt.

Die alleinige Nutzung ohne Registrierung mag in einigen nationalen Gesetzgebungen Schutz verleihen, auf europäischer Ebene ist die Registrierung Voraussetzung für die Markeninhaberschaft.

Auf internationaler Ebene ist eine Marke nur geschützt, wenn sie in dem Vertragsstaat eingetragen ist, in dem Schutz begehrt wird. Der Vertrag in der Endfassung von 1979, Stockholm, basiert auf der Madrider Vereinbarung aus dem Jahre 1891 und der Protokollierung im Jahre 1989.

Eintragungsvoraussetzung des Antragsstellers ist die Voreintragung in dem jeweiligen nationalen Register.

Mit unserem Kanzleisitz in Alicante und in Deutschland sorgen wir dafür, dass Ihre Marke auf nationaler und europäischer Ebene geschützt wird.

Jeder Konflikt gegen eine europäische Marke kann vor Ihrem Gericht in Deutschland von uns geführt werden. Das Urteil ist hingegen in ganz Europa rechtswirksam.


Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 30.11.2009
 
Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung