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NIE Nummer Spanien
Aktueller rechtlicher Hinweis 2012:
Stand: 6.1.2012
Das spanische Innenministerium hat mit sofortiger Wirkung angeordnet, dass die Beantragung von den sogenannten NIE Nummern ein höchstpersönliches
Rechtsgeschäft darstellt.
Damit können wir ab sofort nicht mehr mittels Vorlage einer Vollmacht die NIE Nummer für Sie beantragen, sondern Sie müssen im spanischen Konsulat in
Deutschland persönlich den Antrag stellen.
Selbstverständlich sind wir Ihnen gerne behilflich bei der Antragsstellung beim spanischen Konsulat in Deutschland.
Anschriften der spanischen Konsulate in Deutschland
Die NIE Nummer ist unbedingte Voraussetzung für Rechtsgeschäfte in Spanien, ohne die NIE Nummer kann keine Steuererklärung abgegeben werden.
Bislang konnten wir für Sie mittels Vollmacht die NIE Nummer beantragen, jetzt ist der Antrag von Ihnen persönlich, in der
Regel, beim spanischen Konsulat in Deutschland zu stellen, dort besteht eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 06.01.2012
Unser Angebot:
NIE NUMMER in 7 Tagen für 100.- Euro für zukünftige Mandanten.
Weitere Informationen unter Tlf: 0034 922 78 88 81.
Nichtspanier, die in Spanien Rechtsgeschäfte ausführen möchten, benötigen eine sogenannte NIE Nummer.
Die NIE Nummer wird für den Inhaber zur Steuernummer, wenn dieselbe beim spanischen Finanzamt angemeldet wird.
Wir besorgen für Sie die NIE NUMMER in Spanien und vertreten Sie vor der Steuerbehörde.
Wozu benötigen Sie die NIE Nummer im Besonderen:
- Erbschaftssteuererklärung / Erbschaftsannahme in Spanien
- Immobilienkauf in Spanien
- Eröffnung eines Bankkontos in Spanien, wenngleich hier manche Banken sich auch mit der Personalausweisnummer
zufrieden geben, soweit es sich um ein Nichtresidentenkonto handelt.
- Firmengründung in Spanien: jeder Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft als auch die
Geschäftsführer benötigen eine Steuernummer.
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Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.11.2009 |
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| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
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