NIE NUMMER SPANIEN  
Unser Angebot:

NIE NUMMER in 7 Tagen für 100.- Euro für zukünftige Mandanten.

Weitere Informationen unter Tlf: 0034 922 78 88 81.

Nichtspanier, die in Spanien Rechtsgeschäfte ausführen möchten, benötigen eine sogenannte NIE Nummer.
Die NIE Nummer wird für den Inhaber zur Steuernummer, wenn dieselbe beim spanischen Finanzamt angemeldet wird.

Wir besorgen für Sie die NIE NUMMER in Spanien und vertreten Sie vor der Steuerbehörde.

Wozu benötigen Sie die NIE Nummer im Besonderen:

  1. Erbschaftssteuererklärung / Erbschaftsannahme in Spanien
  2. Immobilienkauf in Spanien
  3. Eröffnung eines Bankkontos in Spanien, wenngleich hier manche Banken sich auch mit der Personalausweisnummer zufrieden geben, soweit es sich um ein Nichtresidentenkonto handelt.
  4. Firmengründung in Spanien: jeder Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft als auch die Geschäftsführer benötigen eine Steuernummer.
Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.11.2009
 
Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung