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RIC - Investitionsrücklage auf den Kanarischen Inseln
Interessant ist die Firmengründung in Spanien, und insbesondere auf den Kanarischen Inseln, aufgrund
der Steuervergünstigungen der ZEC und der RIC.
Neben der Gründung der ZEC Gesellschaft in Gran Canaria oder auch Teneriffa bieten wir Ihnen auch die
RIC Anwendung in der jährlichen Bilanz und Steuererklärung Ihres Unternehmens an.
Während die ZEC Gesellschaft strenge Voraussetzungen schon bei der Gründung der Firma erfüllen muss,
wie die Schaffung von 5 Arbeitsplätzen, ( 3 Arbeitsplätze auf den sogenannten kleinen Inseln wie La Gomera
und La Palma) und ein Stammkapital von 100.000.- Euro auf Gran Canaria und Teneriffa (auf den kleinen Inseln
wie La Gomera, La Palma 50.000.-Euro), um in den Genuss des Körperschaftssteuersatzes von 4% zu kommen,
kann die RIC flexibel in jedem Geschäftsjahr angewandt werden, um eine vergleichbare Steuerentlastung zu erzielen.
Für die RIC sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Geschäftssitz des Unternehmens auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, La Gomera,
Fuerteventura, Lanzarote, El Hierro)
- Unternehmen ist gewerblich tätig
- Die RIC Rücklagen werden innerhalb von 3 Jahren in Aktivvermögen des Unternehmens investiert oder aber
andere zugelassene Investitonen werden getätigt.
Ein Beispiel ist die Investition in die Erzeugung von Energie mit Windkraft oder Solarstromanlagen.
Wir beraten Sie in Bezug auf die verschiedenen Anlagemöglichkeiten.
- Die RIC Rücklagen müssen buchhalterisch getrennt erfasst werden und ein Investitonsplan muss erstellt werden
- Die Anlagengüter müssen bis zur maximalen Nutzungsdauer im Vermögen gehalten werden,
in der Regel sollten 5 Jahre nicht unterschritten werden
RIC Steuerentlastung wie folgt:
90 % des nicht ausgeschütteten Gewinnes kann steuerfrei zurückgestellt werden, soweit die gesetzlichen Rücklagen
vorab berücksichtigt werden.
Beispiel:
Haben Sie bei einer spanischen GmbH 100.000.- Euro Gewinn, können Sie bis zu 89.969,40 Euro
zurückstellen.
Die Differenz zu 100.000.- Euro, also 10.030,60 Euro müssen mit 25 % versteuert werden.
Sie zahlen folglich statt 25.000.- Euro Steuern für eine vergleichbare SL auf Mallorca, auf Teneriffa nur 2.507,65 Euro.
Die Steuerersparnis liegt bei 22.492,35 Euro.
Sollten Sie an einer Firmengründung in Spanien und insbesondere auf den Kanarischen Inseln
interessiert sein, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren deutschsprachigen Berater.
Wir gründen Ihre Firma, führen die Buchhaltung, beraten Sie und zeigen Ihnen interessante
Steuersparmodelle auf.
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wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 30.11.2009 |
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| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
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