UNTERNEHMENSGRÜNDUNG SPANIEN  


Sociedad de la responsabilidad limitada (S.L.) Spanien

Die spanische S.L. ist gemäss ihrer Rechtsform der deutschen GmbH vergleichbar, jedoch gibt es wesentliche Unterschiede, wie zum Beispiel das niedrige Mindestgründungskapital von 3006 Euro.

Die S.L. ist dank ihrem niedrigen Gründungskapital eine ideale Alternative zu einer deutschen GmbH, die ein Gründungskapital von 25.000 € hat. Seit der Europäische Gerichtshof die Gründungstheorie und nicht mehr die Sitztheorie für alle EU Länder als verbindlich festschreibt, kann eine spanische S.L. ohne Umwandlung in Deutschland Aktivitäten ausüben.

Interessant ist dies für:
  • Existenzgründer mit wenig Eigenkapital
  • Insolvenzverwalter, die eine Auffanggesellschaft benötigen
  • Unternehmer, die eine spanische Immobilie steuergünstig erwerben und unterhalten und Erbschaftssteuer später einmal sparen wollen
  • Unternehmer, die im deutsch-spanischen Wirtschaftsverkehr tätig sind
Selbstverständlich übernehmen wir :
  • Die Gesellschaftsgründung (Preis: 1500 € zzgl. Notar und Handelsregisterkosten bei einer S.L. mit 3006 € Gründungskapital)
  • Buchhaltung in Spanien (Preis monatlich: 150 €)
  • Steuererklärungen in Spanien (Preis monatlich: 50 €)
  • Jahresabschluss und Bilanz ( Preis einmal jährlich: 500 €)


Steuerpflichten S.L. Spanien


Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.11.2009
 
Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung