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UNTERNEHMENSGRÜNDUNG SPANIEN
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Sociedad de la responsabilidad limitada (S.L.) Spanien
Die spanische S.L. ist gemäss ihrer Rechtsform der deutschen GmbH vergleichbar,
jedoch gibt es wesentliche Unterschiede, wie zum Beispiel das niedrige Mindestgründungskapital
von 3.000 EUR.
Die S.L. ist dank ihrem niedrigen Gründungskapital eine ideale Alternative zu einer
deutschen GmbH, die ein Gründungskapital von 25.000 EUR hat. Seit der Europäische
Gerichtshof die Gründungstheorie und nicht mehr die Sitztheorie für alle EU Länder
als verbindlich festschreibt, kann eine spanische S.L. ohne Umwandlung in Deutschland Aktivitäten ausüben.
Interessant ist dies für:
- Existenzgründer mit wenig Eigenkapital
- Insolvenzverwalter, die eine Auffanggesellschaft benötigen
- Unternehmer, die eine spanische Immobilie steuergünstig erwerben und unterhalten
und Erbschaftssteuer später einmal sparen wollen
- Unternehmer, die im deutsch-spanischen Wirtschaftsverkehr tätig sind
Selbstverständlich übernehmen wir :
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Die Gesellschaftsgründung (Preis: 1.500 EUR zzgl. Notar und Handelsregisterkosten
bei einer S.L. mit 3.000 EUR Gründungskapital)
- Buchhaltung in Spanien (Preis monatlich: 150 EUR)
- Steuererklärungen in Spanien (Preis monatlich: 50 EUR)
- Jahresabschluss und Bilanz ( Preis einmal jährlich: 500 EUR)
Steuerpflichten S.L. Spanien
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Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: Oktober 2010 |
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| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
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