UNTERNEHMENSGRÜNDUNG SPANIEN  


Sociedad de la responsabilidad limitada (S.L.) Spanien

Die spanische S.L. ist gemäss ihrer Rechtsform der deutschen GmbH vergleichbar, jedoch gibt es wesentliche Unterschiede, wie zum Beispiel das niedrige Mindestgründungskapital von 3.000 EUR.

Die S.L. ist dank ihrem niedrigen Gründungskapital eine ideale Alternative zu einer deutschen GmbH, die ein Gründungskapital von 25.000 EUR hat. Seit der Europäische Gerichtshof die Gründungstheorie und nicht mehr die Sitztheorie für alle EU Länder als verbindlich festschreibt, kann eine spanische S.L. ohne Umwandlung in Deutschland Aktivitäten ausüben.

Interessant ist dies für:
  • Existenzgründer mit wenig Eigenkapital
  • Insolvenzverwalter, die eine Auffanggesellschaft benötigen
  • Unternehmer, die eine spanische Immobilie steuergünstig erwerben und unterhalten und Erbschaftssteuer später einmal sparen wollen
  • Unternehmer, die im deutsch-spanischen Wirtschaftsverkehr tätig sind
Selbstverständlich übernehmen wir :
  • Die Gesellschaftsgründung (Preis: 1.500 EUR zzgl. Notar und Handelsregisterkosten bei einer S.L. mit 3.000 EUR Gründungskapital)
  • Buchhaltung in Spanien (Preis monatlich: 150 EUR)
  • Steuererklärungen in Spanien (Preis monatlich: 50 EUR)
  • Jahresabschluss und Bilanz ( Preis einmal jährlich: 500 EUR)


Steuerpflichten S.L. Spanien


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Rechtslage: Oktober 2010
 
Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung