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Steuererklärung Spanien - Neuheiten im Steuerrecht 2010
Einkommenssteuererklärung Navarra, Spanien im Modell F93
Einkommensteuererklärung Spanien im Modell D100
Spanische Steuererklärung im Modell 210
Spanische Steuererklärung im Modell 212
Spanische Steuererklärung im Modell 651
Spanische Erbschaftssteuer für Deutsche mit spanischem Wohnsitz
Die wesentliche Neuheit des spanischen Steuergesetzes 2/2010 für Nichtsteuerresidenten in Spanien ist, dass sie nunmehr auch Ausgaben
von Mieteinkünften aus Ihrer vermieteten Immobilie abziehen können. Man kann im Einzelfall sogar prüfen, ob man eine 3% jährliche
Abschreibung des Immobilienwertes vornimmt.
Sie versteuern folglich in Spanien nur die NETTO Einkünfte aus Vermietung.
- Steuererklärung für Steuerresidenten in Spanien, Navarra.
Ein Deutscher arbeitet ein Jahr bei einer Firma in Pamplona und wird für seine Arbeitsleistung bezahlt, auch möglicherweise von
einer Firma, die in Deutschland sitzt.
Die spanische Einkommensteuererklärung ist dann im Mai des Folgejahres in Spanien abzugeben, wenn der Arbeitnehmer mehr als 183 Tage
in Spanien seinen Aufenthalt hatte.
Wichtig:
Pamplona gehört zum Bundesland Navarra und hat besondere Einkommensteuervorschriften, die sich von den nationalen,
spanischen Einkommensteuererklärungen unterscheiden.
Unser Service:
Wir erstellen Ihre Steuererklärungen via email.
- Spanische Einkommenssteuererklärung D100
Die spanische Einkommenssteuererklärung D100 ist im Mai/Juni jeweils für das vorhergehende Kalenderjahr abzugeben, wenn der
Aufenthalt mehr als 183 Tage in Spanien bestand.
Dieses Steuermodell gilt für das gesamte spanische Staatsgebiet, mit Ausnahme der Foralgebiete wie Navarra, zu dem Pamplona gehört.
- Steuererklärung für Nichtsteuerresidenten in Spanien
Wenn man sich nicht dauerhaft in Spanien aufhält, sondern nur Ferienimmobilieneigentümer ist, hat man für das Immobilieneigentum eine
fiktive Einkommensteuer zu bezahlen.
Unser Service:
Wir erstellen die Einkommensteuererklärung für Nichtsteuerresidente im Modell 210 einmal jährlich
für das Vorjahr.
Wichtig:
Bei Immobilienverkäufen ist das Modell 211 und das Modell 212 zur Erklärung der Gewinnes aus Immobilienverkauf auch von
Nichtsteuerresidenten zu bezahlen.
Gewinne aus Immobilienverkäufen sind im Jahre 2010 mit 19% zu versteuern.
Wir beraten Sie, um vor dem Immobilienverkauf die steueroptimale Lösung zu finden.
- Spanische Erbschaftssteuer / Schenkungssteuer in Spanien
Die Erbschaftssteuer fällt in Spanien für Steuerresidente als auch Nichtsteuerresidente an.
Wichtig:
Leben Sie als Erbe einer deutschen Erbschaft dauerhaft in Spanien, müssen Sie die deutsche Erbschaft auch in
Spanien versteuern.
Unser Service:
Hier stehen wir Ihnen als Berater im deutsch-spanischen Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht zur Verfügung, so dass Erbfolge und
lebzeitige Übertragungen steueroptimiert koordiniert werden können.
Nichtsteuerresidente müssen in Spanien Erbschaftssteuer bezahlen, wenn sie als Erblasser Immobilienvermögen an Ihre Erben
weitergeben, unabhängig von der Steuerresidenz der Erben.
Bankguthaben in Spanien sind besonders niedrig zu halten, da es zu einer Doppelbesteuerung der Bankguthaben in Deutschland und
Spanien kommen kann, ohne Anrechnung- und Freistellungsmöglichkeit.
| Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: Juni 2010 |
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| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
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