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SPANISCHER ARBEITSVERTRAG IN DER PRAXIS
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Man unterscheidet verschiedene Arbeitsverträge, gemäss ihrer sozialen und unternehmerischen Zielsetzung.
In der Praxis wesentlich ist der Unterschied zwischen spanischen Arbeitsverträgen, die auf unbestimmte Zeit
und bestimmte Zeit geschlossen werden.
Die sogenannten Zeitverträge müssen begründet werden.
Es kann ein Vertrag auf bestimmte Zeit nicht geschlossen
werden, ohne klar und deutlich zu spezifizieren, welches der Grund der Befristung ist.
Beispiel:
Vertrag auf bestimmte Zeit wegen einer bestimmten Leistung
(Contrato de obra o servicio determinado).
In diesem Vertrag ist klar und deutlich zu definieren, welches die bestimmte Leistung sein soll und zudem
darf die Leistung nicht dem gewöhnlichen unternehmerischen Alltag dienlich sein, sondern einen eigenständigen
Tätigkeitsbereich umschreiben.
Beispiel:
Die Einstellung als Feuerwehrmann mit einem befristeten Arbeitsvertrag ist nur zulässig, wenn beschrieben
wird, dass für die Waldbrände von Juli – September dieser Feuerwehrmann eingestellt wird.
Fehlt diese Spezifizierung kann das Arbeitsgericht einen spanischen Arbeitsvertrag ohne wirksame
Zeitbeschränkung feststellen und bei einer Beendigung die Entschädigung wegen unbegründeter Kündigung
von 45 Tagen pro Arbeitsjahr festsetzen.
Desweiteren kann dem Unternehmer ein Bussgeld auferlegt werden, da er missbräuchlich einen Zeitarbeitsvertrag
geschlossen hat, obgleich von Beginn an, ein Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit hätte geschlossen werden
müssen.
TIPP:
Arbeitnehmer: Unterschreiben Sie keinen Finiquito (Abschlussbescheinigung des Arbeitsverhältnisses),
soweit die Entschädigungfrage nicht geklärt ist.
Unternehmer: Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie Zeitarbeitsverträge mit Arbeitnehmern abschliessen, die
in Wirklichkeit möglicherweise nicht zulässig sind.
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Rechtslage: 01.11.2009 |
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| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
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