RECHTS- UND STEUERSERVICE


  IMMOBILIENKAUF SPANIEN
 

Sie bekommen für einen festen Pauschalpreis, unabhängig von den tatsächlich aufgewendeten Arbeitsstunden, eine seriöse und qualifizierte Dienstleistung unserer Anwaltskanzlei.
  1. Abklärung der Verfügungsberechtigung des Verkäufers

  2. Grundbuchabfrage (40,- € zzgl. MwSt.)

  3. Kaufvertragsgestaltung als Entwurf für die notarielle Urkunde, unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation. Hierbei werden erbrechtliche, familienrechtliche und steuerrechtliche Klauseln zu Ihren Gunsten formuliert. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob es für Sie günstig ist, eine Immobilie mit einer spanischen GmbH (S.L.) zu erwerben.

  4. Vereinbarung eines Notartermins bei einem uns bekannten, zuverlässigen Notar oder Ihrem Wunschnotar.

  5. Absicherung der Kaufpreiszahlung, Erfüllung der steuerlichen Zurückbehaltungspflicht beim Kauf von einem Nichtresidenten.

  6. Abklärung der bau- und bodenrechtlichen Situation, wenn Sie beabsichtigen, eine besondere Aktivität auszuüben, oder weitere Ausbauten planen. (Dies verlangt eine gewisse Bearbeitungszeit, da die spanischen Behörden meist überlastet sind).

  7. Kaufabwicklung: Eintragung Ihrer Person als Eigentümer ins Grundbuch, so dass Sie voll und ganz rechtlich geschützt sind. Bezahlung der Notarkosten, Grunderwerbssteuer und der sonstigen Steuern.


Der Paketservice wird pauschal nach der offiziellen Gebührenordnung der Rechtsanwälte abgerechnet, so dass Sie stets die Angemessenheit überprüfen können. Eine Honorarvereinbarung ist möglich.


Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch folgende Leistungen an (nicht im Paketpreis erhalten):
  1. Beantragung einer Identifikationsnummer für Ausländer (N.I.E.)

  2. Übersetzungen von Dokumenten, Übersetzerservice bei vorvertraglichen Verhandlungen und beim Notartermin

  3. Jährliche Steuererklärung und sonstige Erledigungen vor spanischen Behörden

  4. Ummeldung der gemeindlichen Dienste wie Strom, Wasser, Abfallgebühren, Grundsteuer sowie Telefon und Elektrizität

  5. Steuererklärung und Begleichung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los terrenos de naturaleza urbana)

  6. Ist die Immobilie nicht bereits im Grundbuch eingetragen: Durchführung des katastralen und grundbuchrechtlichen Verfahrens



Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.12.2009
 
Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung