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Der Geschäftszweig der Arbeitnehmerüberlassung durch Zeitarbeitsfirmen ist in Spanien ein interessantes
Tätigkeitsfeld, da eine grosse Nachfrage nach fachlich qualifiziertem Personal besteht, jedoch der Mittelstand
meist nicht über die Resourcen verfügt, zum einen qualifizierte Arbeitnehmer zu suchen und
auszuwählen und zum anderen eine langfristige Tätigkeit anzubieten.
Ein besonderes Interesse besteht in den Ballungszentren wie Málaga, Granada, Valencia, Madrid, Barcelona und
Bilbao.
Die Tätigkeit der Zeitarbeitsfirmen in Spanien ist streng geregelt und bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung.
Mit unseren Rechtsanwaltskanzleien und Korrespondenzanwälten stehen wir Ihnen ganz Spanien zur Verfügung.
Ein deutschsprachiger Rechtsanwalt betreut unsere deutschen Kunden im spanischem Recht und in Steuerfragen.
Wir beraten Sie, gründen Ihre Zeitarbeitsfirma in Spanien und betreuen Sie langfristig in Recht und Steuer.
Einige Eckpunkte für die Gründung einer Zeitarbeitsfirma:
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Antragsverfahren vor der Behörde in der comunidad autónoma
- Finanzielle Garantieleistungen sind zu entrichten, die nach dem festgeschriebenen Mindestarbeitslohn
in Spanien ausgerichtet sind und jedes Jahr angepasst werden.
- Gefestigte Organisationsstruktur mit einem festangestellten Arbeitnehmerpool ist zu gewährleisten.
Die geregelte Zeitarbeitsfirma ist streng von der privaten Arbeitsvermittlung zu unterscheiden,
die zur Zeit in Spanien noch nicht gesetzlich geregelt ist. Die politische Diskussion zur
gesetzlichen Regelung befindet sich im Entscheidungsprozess.
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für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.11.2009 |
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| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
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