ZUSTELLUNG KLAGE SPANIEN  


Zustellung von gerichtlichen Schreiben an Wohnungseigentümer in Spanien, Rechtsfolgen bei Säumnis und Fernbleiben vom Gerichtsverfahren.

In der Praxis sehr häufig, dass in Spanien am Lageort der spanischen Ferienimmobilie Klagen gegen den Immobilieneigentümer eingereicht werden, und er keine Kenntnis davon erhält. Dann scheitert die wirksame Zustellung oder auch Ladung in der Regel an dem Zugang der Klageschrift.

Hier ist jedoch Vorsicht geboten.

Ist die Immobilie des Eigentümers vermietet, und nimmt der Mieter das Schreiben des Gerichtes an, kann man von einer ordnungsgemässen Kenntnisnahme des Immobilieneigentümers ausgehen und das gerichtliche Schreiben gilt als zugestellt.

Es kann statt dem Mieter auch dem Hausmeister zugestellt werden, wenn er das Schreiben annimmt.

Praxisfall: Wohnungseigentümer zahlt nicht pünktlich die monatliche Umlage oder aus Unkenntnis eine kürzlich beschlossene Sonderzahlung wegen Renovierungsarbeiten am Gebäude nicht.

Bei Mahnverfahren, insbesondere bei Zahlungsklagen gegen Wohnungseigentümer in Mehrparteienwohnkomplexen, führt die Regelung im Artikel 161, 164 und 816 LEC dazu, dass der Empfänger aufgefordert wird, sich innerhalb von 20 Tagen bei Gericht zu melden, bei Ausbleiben, wird an der Gerichtstafel die Aufforderung öffentlich bekanntgemacht und das Gericht erlässt den Vollstreckungstitel, ohne dass der Wohnungseigentümer davon Kenntnis erhält.
Mit dem Vollstreckungstitel kann ein Beschlagnahmevermerk in das Grundbuch eingetragen werden und sogar die Zwangsversteigerung der Wohnung in Spanien beantragt werden.

TIPP:

Sie können unsere Anwaltskanzlei als Vertreter und Zustellungsbevollmäächtigten bei dem Präsidenten Ihrer Wohnungseigentumgemeinschaft im Vorfeld bestellen, so dass Ihre Rechte stets gewahrt werden.

Im Falle, dass die Klageschrift an den deutschen, österreichischen oder schweizer Wohnort zugestellt wird, hat der Beklagte Kenntnis von dem Prozess und hat sich in der Regel innerhalb von 20 Werktagen zu verteidigen und Stellung zu nehmen.

In diesem Moment sind wir baldmöglichst zu beauftragen, so dass die 20 Tagesfrist ausgenutzt werden kann, um eine ordnungsgemässe Verteidigungsschrift beim spanischen Gericht einreichen zu können.

TIPP:

Wir empfehlen unserer Mandantschaft stets, dass sie dem spanischen Gerichtsprozess beiwohnt, einmal um rechtliche Nachteile zu vermeiden, zum anderen um dem Gericht aufzuzeigen, dass ein Interesse an dem Rechtsstreit und der Verteidigung besteht.

WICHTIG:

Was passiert, wenn die Partei, geladen vom Gericht, nicht zum Termin erscheint ?

Wurde die Partei zur Vernehmung geladen, gilt dass die Gegenpartei Fragen zu tatsächlichen Vorgängen, an welchem die säumige Partei teilnahm, stellen kann und durch die Abwesenheit der geladenen Partei dieser Sachverhalt als zugestanden gilt.

Der Prozessverlust folgt in der Regel der Zugeständnisfiktion, wobei das Gericht im Urteil die Beweiskraft der Zugeständnisfiktion zu bewerten hat.



Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 30.11.2009
 
Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung