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Mein recht in spanienImmobilienkauf Spanien
Gesetzliche Veränderungen 2022
Der spanische Kongress hat einen Gesetzesentwurf bewilligt, der ab dem 01.01.2022 den Immobilienkauf in Spanien teurer werden lässt, deshalb sollte noch dieses Jahr investiert werden.
Was wird sich verändern?
Referenzwert Immobilie Spanien
Es wird ein Referenzwert für die Immobilie eingeführt, der bei der Grunderwerbssteuer Festsetzung, als auch bei der Vermögenssteuer und der Erbschaftssteuer angesetzt wird.
Damit spielt der niedrigere Kaufpreis keine Rolle mehr bei der Grunderwerbssteuerfestsetzung und deshalb bei einem niedrigen Kaufpreis, als der Referenzwert, muss die Grunderwerbssteuer vom Referenzwert bezahlt werden. Dies macht jeden Kauf einer renovierungsbedürftigen Immobilie oder aus zweiter Hand steuerlich teurer, insbesondere in hochwertigen Gebieten wie Mallorca oder Ibiza und Barcelona.
Vorteil:
Es werden die Grunderwerbssteuer Nacherhebungen von den spanischen Regionen, insbesondere Mallorca, Ibiza, Teneriffa, Valencia mit Verzugsaufschlag wegfallen, als auch die entsprechenden Rechtsmittelverfahren vor den spanischen Finanzgerichten.
Die Finanzbehörden legen aber keine ordentlichen Wertgutachten der Immobilie vor, sondern arbeiten nach Rasterwerten, was rechtlich nicht zulässig ist, die von LEGALIUM eingelegten Einsprüche werden meist erfolgreich für den Mandanten beendet.
Vermögenssteuer
Bislang gilt ein Freibetrag von 700.000 Euro für den Anschaffungspreis einer Immobilie für einen Nichtresidenten in Spanien, nunmehr wird der Referenzwert zum 31.12.2022 erstmals die Vermögenssteuerbemessungsgrundlage bilden.
Dies wird zu Problemen bei Finanzierungen führen, die bislang zur Vermögenssteuerminderung in Bezug auf den Anschaffungspreis führten. Ebenso ist
zu erwähnen, dass die formelle Erklärungspflicht von 2 Mio Euro Aktivvermögen, obgleich keine Zahlpflicht besteht, da Verbindlichkeiten bestehen, erhöht werden kann. Hervorzuheben ist, dass diese Erklärungspflicht bei hochwertigen Immobilien auf Mallorca oft vergessen wird.
Investoren TIPP – SL Gründung (GmbH Spanien)
Die Körperschaftssteuerminderung von 85% bei einer Investition von mindestens 8 Wohnungen, zur dauerhaften Vermietung, soll weiterhin beibehalten werden. Die Freistellung der 60% von privaten Mieteinkünften in der spanischen Einkommensteuer soll dagegen eingeschränkt werden und nur noch gelten, wenn freiwillig die Einkommensteuerklärung vollständig und fristgemäß die Mieteinnahmen enthält und nicht durch die Finanzbehörde von Amts wegen ermittelt wird.
LEGALIUM TIPP
Nutzen Sie unseren Service als deutsch spanische Rechtsanwälte und Steuerberater für Ihren Immobilienkauf und Investition in Spanien, insbesondere Mallorca, Ibiza, Teneriffa und Gran Canaria.
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