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In der Praxis unserer deutsch-spanischen Rechtsanwaltskanzlei sind Schadensersatzklagen gegen
praktizierende Ärzte, Zahnärzte, Kliniken, Kosmetikstudios genauso häufig als auch
Schadensersatzforderungen aus Arbeits- und Verkehrsunfällen.
Bei Kliniken liegt oftmals ein Organisationsmangel vor, der zum Beispiel zu langen
Wartezeiten auch für schwerkranke Personen führt.
Bei Ärzten und Zahnärzten handelt es sich um Behandlungsfehler oder Diagnosefehler.
Bei Kosmetikstudios ist es nicht selten, dass Schönheitschirurgie praktiziert wird,
ohne die nötige Ausbildung für diese Eingriffe.
Aus juristischer Sicht ist hervorzuheben, wenn vor spanischen Gerichten geklagt wird,
dass die Verjährungsfristen einzuhalten sind.
Eine ausservertragliche Haftung verjährt bereits in einem Jahr nach Kenntnis des
Schadensersatzanspruches durch den Geschädigten.
Zur Vorbereitung einer Haftungsklage ist die Sachverhaltsaufklärung ein wesentlicher Aspekt,
um die Beweise zur Durchsetzung der Schadensersatzklage zu bewerten, vorzubereiten und zu sichern.
Dabei müssen Sie uns als Mandant unterstützen, so dass die juristische Arbeit erfolgen kann.
Eine spanische Schadensersatzklage basiert auf den 3 Grundvoraussetzungen:
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Eintritt eines nachweisbaren Vermögens- oder/und Personensschadens
- Die Verletzungshandlung war ursächlich für den Schadenseintritt
- Es kann der verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person ein Verschulden
nachgewiesen werden.
Wir beraten Sie gerne und prüfen die Erfolgsaussichten einer Schadensersatzklage in Spanien.
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Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 30.11.2009 |
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| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
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