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Mein recht in spanienImmobilienverkauf Spanien
Immobilienverkauf Spanien Auflösung SL
Steuer und Recht
Nutzen Sie unseren Service der Vollabwicklung des Immobilienverkaufes in Spanien, in steuerlicher und rechtlicher Hinsicht, als natürliche Person oder als Inhaber einer spanischen GmbH (SL) – Katalonien, Andalusien, Valencia, Gran Canaria, Teneriffa, Fuerteventura. Sollte vor dem Verkauf noch eine Erbschaft abzuwickeln sein, wir erledigen dies ebenso, als auch den Immobilienverkauf mit einer Immobilie durch eine spanische SL gehalten, mit der entsprechenden Auflösung der SL und der steuerlichen Vergleichsberechnung, ob die Auflösung der SL sinnvoll ist.
Wie wird der steuerliche Gewinn versteuert?
Bei einem gewöhnlichen Immobilienverkauf gilt die Regel.
Verkaufpreis – Anschaffungspreis – Nebenkosten = Besteuerungsgrundlage
multipliziert mit dem Steuersatz von 19%
(Nichtsteuerlich Ansässiger in Spanien)
Steuer TIPP:
Oftmals vergessen zur Steuerminderung, werden die Investitionen und Verbesserungen der Immobilie oder bei einer spanischen SL (GmbH) Kapitalerhöhungen, die die Steuerlast mindern.
Typische Beispiele
- Erschliessungskosten für das Grundstück
- Baugenehmigungskosten
- Entschädigungskosten des Mieters für den Auszug aus der Immobilie, um verkaufen zu können.
- Rohbauerstellung und Teilabriss mit Neuaufbau
- Baukosten eines Pools
- Gerichtskosten in Bezug auf Grenzstreitigkeiten der Immobilie
- Sollte eine spanische GmbH (SL) verkauft werden, gelten als Anschaffungskosten nicht nur das Stammkapital, sondern auch Kapitalerhöhungen, sonstige Kapitaleinlagen des Gesellschafters, Erlassen einer Verbindlichkeit der SL durch den Gesellschafter etc.
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