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Mein recht in spanien

Vollmacht Spanien

Erbschaft, Firmengründung, Immobilienkauf

 

Die Vollmacht in Spanien ist grösstenteils notariell zu erstellen.

Eine Ausnahme ist die Vollmacht für die Teilnahme an Versammlungen von Wohnungseigentum oder die Ummeldung eines Kraftfahrzeuges bei der spanischen Verkehrsbehörde. Hier sind privatschriftliche Vollmachten ausreichend.

Notwendigkeit einer Vollmacht in Spanien

Erbschaft Mallorca und Vollmacht in Spanien

 Sie haben einen Erbfall in Spanien, Immobilieneigentum auf Mallorca und die Erbschaftsteuer muss innerhalb von 6 Monaten erklärt und die Grundbucheintragung vorgenommen werden.

Sie wollen unsere Kanzlei zur Erbschaftsabwicklung beauftragen. Wir benötigen eine notarielle Vollmacht.

Warum muss diese Vollmacht notariell sein?

Der Grund ist, dass die Erbschaftsannahme notariell in Spanien beurkundet werden muss, um die Grundbucheintragung zu erlangen. Wegen der juristischen Formidentität muss die Vollmacht ebenso in notarieller Form vorliegen.

Kann man die Vollmacht vor einem deutschen Notar erstellen ?

Die Vollmacht kann vor einem deutschen Notar erstellt werden, es ist lediglich eine Apostille vom Landgerichtspräsidenten aufsetzen zu lassen und anschliessend zu übersetzen.

Unser Legalium Service:

Wir bereiten Ihnen die Vollmacht zweisprachig auf deutsch und spanisch vor und geben Ihnen eine Notaradresse in Deutschland, die mit unserer Kanzlei regelmässig zusammenarbeitet und damit die Inhalte einer spanischen Vollmacht kennt und versteht.

Wir haben Vertrauensnotare in München, Immenstaad, Leonberg (Stuttgart, Ludwigsburg, Frankfurt, Weinheim, Köln, Hannover, Hamburg, Oldenburg und Berlin.

Sollten Sie sich auf Mallorca aufhalten, dann können wir dort die Vollmacht bei unserem Hausnotar vorbereiten, was Ihnen die Apostille und Kosten erspart.

Eine deutsche Generalvollmacht ist in Spanien nicht anwendbar.

Die Inhaltsvoraussetzungen einer spanischen Vollmacht verlangen, dass das Rechtsgeschäft genau beschrieben wird. In Deutschland reicht der Satz aus „ ich erteile Generalvollmacht für alle meine persönlichen Angelegenheiten und Vermögensangelegenheiten.

In Spanien ist dieser Kurzsatz nicht nutzbar.

Immobilienkauf und Vollmacht in Spanien

Wenn zum Beispiel mit dieser Vollmacht eine Immobilie auf Teneriffa gekauft werden soll, dann müsste es heißen.

Ich bevollmächtige die Person X eine Immobilie zu kaufen und zu erwerben und alle Formalitäten in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht bis zur Grundbucheintragung vornehmen zu lassen.

Welche notarielle Vorgehensweise ist erforderlich?

Es wird grundsätzlich zwischen der Beurkundung und der Beglaubigung unterschieden.

Die Beurkundung führt dazu, dass die Urkunde notariell verlesen werden muss und der Notar die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers feststellt , wogegen bei einer Beglaubigung einer Unterschrift nur die Identität der Unterschrift mit der Person durch Vergleich mit dem Reisepass oder Personalausweis verglichen wird.

In Spanien wird in der Regel die beurkundete Version verlangt.

Was machen Sie, wenn der Notar sich weigert, zu beurkunden, da er den spanischen Teil der Vollmacht nicht versteht?

Dann haben Sie die Möglichkeit nur die deutsche Version der Vollmacht für Spanien beurkunden zu lassen und unsere Hausübersetzerin, Frau Fensky, übersetzt die Vollmacht oder aber es wird nach Rücksprache mit RA D.Luickhardt, nur beglaubigt und nicht beurkundet.

SL (GmbH) Firmengründung Mallorca, Teneriffa, Madrid und Notwendigkeit einer Doppelvollmacht

Wenn Sie eine spanische SL (GmbH) auf Mallorca oder Teneriffa  gründen möchten, dann sind stets 2 Vollmachten erforderlich. Zunächst ist die Vollmacht für die Gründung erforderlich, in der Sie im eigenen Namen den Gründungsvorgang der SL bis zur Handelsregistereintragung durchführen lassen und nach der Eintragung im spanischen Handelsregister, erteilen Sie dann eine Vollmacht im Namen der gegründeten spanischen GmbH, sprich im Namen dieser neuen juristischen Rechtsperson.

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