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ERBRECHT SPANIEN
FAMILIENRECHT SPANIEN
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Erbschaft Spanien - unsere Leistung
Deutscher Erbschein in Spanien
Für deutsche Staatsbürger, die in Spanien eine Immobilie besitzen, und deren Erben ist die
Nachlassfrage von Bedeutung.
Unabhängig davon, ob der deutsche Erblasser in Spanien seinen
ständigen Wohnsitz hat oder nicht, wird seine Erbschaft nach dem Recht seiner Staatsangehörigkeit
behandelt.
Oft stellen sich die Eigentümer von Immobilien in Spanien die Frage, ob es notwendig oder zwingend
ist, in Spanien ein auf das spanische Vermögen bezogenes Testament zu erteilen.
Die spanischen
Behörden erkennen deutsche Testamente und deutsche Erbscheine unter Berücksichtigung einiger
weniger, nach dem spanischen Recht geregelten Formalitäten problemlos an.
Deutsche Staatsbürger, die dennoch ein notarielles Testament in Spanien erteilen möchten,
können dies bei einem beliebigen spanischen Notar tun. Der spanische Notar wird in der Urkunde
darauf hinweisen, dass die Wirksamkeit der dort getroffenen Verfügungen dem Erbrecht des Erblassers,
also dem deutschen Recht, unterliegt. Damit genießt der Erblasser die Freiheit, in Spanien nach seinem
Belieben ein Testament zu erteilen, ohne jedoch die gesetzlichen, auf dem deutschen Recht beruhenden
Ansprüchen von gesetzlichen Erben und anderen eventuellen Berechtigten zu umgehen.
Vererben von Immobilien in Spanien ist unabhängig von dem Wohnsitz und der Staatsangehörigkeit des
Erblassers mit der Erhebung von Erbschaftsteuer verbunden.
Das spanische Erbschaftsteuergesetz sieht
Freibetr¨ge zugunsten von Erben vor, die in enger Verwandtschaft zu dem Erblasser stehen.
Die Gestaltung und Anpassung von Nachlassplanungen sowohl in Deutschland als auch in Spanien sind ein
Schwerpunkt unserer Kanzlei.
Die optimale Nachlassplanung hängt also von vielen Faktoren ab – sowohl bezogen auf die individuelle
familiäre Situation als auch auf den Wert des Nachlasses.
Einer vernünftigen Planung sollte immer
eine zivil- und eine steuerrechtliche Analyse für Ihren individuellen Fall vorausgehen.
Gerne beraten wir Sie per Email, Telefon oder persönlich in einem unserer Büros in
Deutschland oder in Spanien.
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| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
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