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ERBSCHAFTSANNAHME
IN SPANIEN
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UNSER LEISTUNGSPAKET ERBSCHAFTSANNAHME SPANIEN
- Vorbereitung der Checkliste der notwendigen Dokumente und der zweisprachigen Anwaltsvollmacht zur notariellen
Beurkundung und Apostillierung
- Prüfung der Ausgangsrechtslage nach deutschem und spanischen Recht. Prüfung der günstigsten steuerrechtlichen Vorgehensweise.
- Abprüfung der spanischen öffentlichen Register und Beantragung der Negativbescheinigung beim Innenministerium in
der Abteilung für Testamentshinterlegung und Abfrage des Registers für Lebensversicherungen.
- Beantragung der NIE Nummer der Erben, Anmeldung der NIE Nummern bei der zuständigen spanischen Finanzbehörde unter Anzeige der
obligatorischen steuerlichen Vertretung für die Erben.
- Erstellung des Nachlassinventars.
- Bestellung von Bankbescheinigungen für aufzulösende Bankkonten in Spanien.
- Vorbereitung des Notartermins und Erstellung der notariellen Urkunde der Erbschaftsannahme.
- Durchführung des Notartermins, ohne dass die Anwesenheit der Erben erforderlich ist.
- Erstellung der Erbschaftssteuererklärung unter Prüfung der günstigsten Variante und der Steuervergünstigungen.
- Abgabe der Steuererklärungen vor der Finanzbehörde in Madrid, die für Nichtsteuerresidenten in Spanien zuständig ist.
- Antrag beim spanischen Grundbuchamt zur Umschreibung der Eigentumsverhältnisse.
- Vorlage der notwendigen Dokumente beim Grundbuchamt und Erörterung der Sach- und Rechtslage nach deutschem und spanischem Recht
mit dem Grundbuchamt, soweit erforderlich.
- Umschreibung von Strom, Wasser, Grundsteuer, Telefon, Eigentümergemeinschaft, etc.
- Beantragung der Lastschriftverfahren für Strom, Wasser, etc.
- Transparente Rechnungsstellung mit Vorlage aller Auslagenbelege.
- Nachsorgeservice in folgenden Jahren wie Unterstützung bei der Suche nach einem Immobilienkäufer, soweit der Verkaufswille besteht.
Honorar Leistungspaket Erbschaftsannahme: 1.500,00 EUR zzgl. Auslagen, die alle transparent separat abgerechnet werden.
Gesondert wird der Service angeboten, dass jährlich die Steuererklärung für Nichtresidenten zum Preis von 80,00 EUR
angefertigt und abgegeben wird.
Steuererklärung für Nichtresidenten
Unser Service der kompletten Erbschaftsannahme wird an folgenden Orten angeboten:
Madrid
Andalusien:
Málaga (Estepona, Marbella, Nerja, Salobreña, Torrox, Torremolinos, Fuengirola, Mijar, Benalmadena)
Almería (El Ejido, Roquetas de Mar)
Granada (Motril, Almuñécar, Baza)
Cádiz (Conil de la Frontera, Chiclana de la Frontera, Jerez de la Frontera)
Region Murcia:
Murcia (Mar Menor, Lorca, Cartagena, Mazarrón)
Region Valencia:
Alicante (Torrevieja, Calpe, Benidorm, Jávea, Dénia, Santa Pola, Orihuela, Alcoy)
Valencia (Gandía, Torrente, Sagunto)
Castellón (Viñaros, Benicarló, Benicasim)
Region Katalonien:
Tarragona (Tortosa, Cambrils, Salou, Amposta)
Barcelona
Girona (Lloret de Mar, Costa Brava, Palamos)
Balearen (Mallorca - Palma de Mallorca, Manacor, Menorca, Ibiza, Formentera)
Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro)
Wir stehen Ihnen bei Gerichtsprozessen in Deutschland und Spanien zur Verfügung, so können Sie einen Rechtsanwalt für beide
Länder bemühen, und Sie sparen die Kosten eines Korrespondenzanwaltes.
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Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung
für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 01.03.2010 |
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| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
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