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Schenkung oder Erbschaft in Spanien 



Erbschaftsteuer Valencia

 

Stand 10.07.2019

Wenn Sie eine Ferienimmobilie in Valencia, oder der Region Valencia, wie in Denia, Alicante haben und dauerhaft in der Schweiz oder in Deutschland leben, dann wird zunächst bei Erbschaft oder auch Schenkung in der Region Valencia die Steuererklärung abzugeben sein. Sie sind in Spanien beschränkt steuerpflichtig.

Wir führen für Sie eine Steuersimulation durch. So erkennen Sie, ob das Abwarten der Erbschaft oder die Schenkung zu Lebzeiten mit oder ohne Niessbrauchsvorbehalt günstig sind.

Beispiel Erbschaft oder Schenkung in Valencia

Ihr Sohn ist 25 Jahre alt und die Immobilie ist 200.000 EUR wert und liegt in Denia.


Erbschaftsteuer Valencia

Zu Lebzeiten bleibt der Vater Eigentümer der Immobilie und nach dem Tod hat der Sohn 6 Monate Zeit die Erbschaftsteuererklärung in Valencia abzugeben. Im Jahre 2019 wird die Steuererklärung der Erbschaft nur noch elektronisch abgegeben.

Erbschaftsteuerfreibetrag Sohn: 100.000 EUR

Merke:

Wäre der Sohn zu mehr als 65% behindert, dann käme noch ein Freibetrag von 240.000 Euro hinzu.

Vergünstigung

Der Sohn als Erbe hat zudem eine Vergünstigung auf die Steuerzahllast von 50%.
Neu seit dem 07.03.2019 ist, dass die Vergünstigung auf 99% der Freistellung der Steuerzahllast ansteigt, wenn Ackerland (Rustico) vererbt wird, welches im Reparzellierungsprozess sich befindet.

Schenkung an den Sohn der Immobilie in Denia – Valencia


Schenkungsteuer Valencia

Auch hier hat der Sohn einen persönlichen Freibetrag von 100.000 EUR, jedoch muss die Schenkungsteuererklärung innerhalb von einem Monat nach der notariellen Schenkungsurkunde abgegeben werden und kein Vorvermögen über 600.000 EUR existieren.

Besonderheit

Enkelkinder erhalten in der Region Valencia nur den selben Freibetrag wie Kinder, wenn der Elternteil, von dem die Verwandtschaft zu den Großeltern abgeleitet wird, vorverstorben ist.

Steuerfallen bei der Schenkung


Alle Schenkungen der letzten 5 Jahre zwischen Schenker und Beschenkten werden addiert.

Kettenschenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre führen zum Verlust des Freibetrages.

Merke:

Wäre der Sohn zu mehr als 65% behindert, dann käme noch ein Freibetrag von 240.000 Euro hinzu.

Vergünstigung

Der Sohn als Erbe hat KEINE Vergünstigung auf die Steuerzahllast von 50%. Dies ist der wesentliche Unterschied zu einer Erbschaft.
Neu seit dem 07.03.2019 ist, dass die Vergünstigung auf 99% der Freistellung der Steuerzahllast ansteigt, wenn Ackerland (Rustica) verschenkt wird, welches im Reparzellierungsprozess sich befindet.

Fazit

Eine Erbschaft ist in Valencia stets günstiger, als eine Schenkung. Zudem darf nicht vergessen werden, dass bei einer Schenkung auch eine Gewinnsteuer anfällt, die nicht bei einer Erbschaft anfiele, nicht zu verwechseln mit der gemeindlichen Wertzuwachssteuer (plusvalia), die bei Schenkung und Erbschaft anfällt.

Unser Service

Sollten Sie trotzdem schenken wollen, dann stehen wir Ihnen mit Fachkompetenz für Beratung und Vollabwicklung der Schenkung in Spanien

  • Erstellung der Schenkungsurkunde
  • Notarielle Unterschrift, ohne dass Ihre Anreise nach Spanien erforderlich ist
  • Abgabe aller spanischen Steuererklärungen
  • Grundbucheintragung
  • Auf Wunsch erstellen wir auch die deutschen Steuererklärungen zur Schenkung



Tipp

Der Niessbrauchsvorbehalt beim Schenker kann zu einer Steuerersparnis führen.


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