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Mein recht in spanien

Immobilienrecht / Baurecht Spanien

  1. Individuelle Beratung vor dem Immobilienkauf oder Immobilienverkauf in Spanien.
    Frage: Der Makler oder der Immobilienverkäufer verlangt von Ihnen als Immobilienkäufer 10% Anzahlung. Ist dies rechtens? Antwort: Nutzen Sie unser Service eines Treuhandkontos, so dass Ihre Anzahlung von 10% bis zum Notartermin abgesichert ist.
  2. Rechtsberatung und Steuerberatung, auch vor Ort durch unsere Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland und Spanien.
  3. Vertragskontrolle spanischer und deutscher Verträge (Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Hypothekenvertrag, Mietvertrag, Bauvertrag).
    Befindet sich auf der Immobilie eine Hypothek, ist Vorsicht geboten, da möglicherweise die Hypothekenschuld nahe zu dem Verkaufspreis liegt. Deshalb darf der Kaufvertrag bzw. der Vorvertrag nur unterschrieben werden, wenn die 10% Anzahlung auf dem Treuhandkonto liegen.
  4. Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung verschiedener rechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte (Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht).
  5. Betreuung Ihres Bauprojektes in Spanien – Sie kaufen schlüsselfertig, die Überwachung des Bauträgers übernehmen wir.
  6. Sie sind selbst Bauherr, wir führen das gesamte Bauprojekt für Sie durch und überwachen alle Baubeteiligten.
  7. Baumängel und Baugarantieansprüche setzen wir für Sie, wenn nötig, gerichtlich durch.
  8. Hypothekenfinanzierung durch eine spanische oder deutsche Bank.
  9. Vertretung bei Wohnungseigentümerversammlungen in Spanien, Steuervertretung vor spanischen Behörden.
  10. Mietrecht, Kontrolle und Anfertigung der Mietverträge, Kündigung der Mietverträge, Vertretung vor Gerichten.
  11. Vertretung bei Zwangsversteigerungen vor spanischen Gerichten.

 

Unser Tätigkeitsschwerpunkt: Immobilienkauf in Spanien

Der Immobilienkauf in Spanien ist gesetzlich im spanischen bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

In der Praxis ist besonders häufig der Rechtsstreit bei sogenannten Vorkaufverträgen bei Immobilienkäufen in Spanien, da Anzahlungen geleistet werden, aber keine Gegenleistung erfolgt, sondern lediglich ein Verkaufsversprechen.

Sollte der Verkäufer nicht erfüllen wollen, muss er nur die doppelte erhaltene Anzahlung zurückzahlen. Der Verkäufer ist damit von der Vertragspflicht des Immobilienverkaufes entbunden. Als Immobilienkäufer in Spanien sollten Sie unser Immobilienservicekaufpaket in Anspruch nehmen, welches Ihnen Rechtssicherheit beim Immobilienkauf in Spanien bietet.

 

Internationale Rechtskompetenz beim Immobilienkauf

Das Zivilrecht ist die Grundlage für jedes Rechtsgeschäft.

Wir sind eine deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei, die das deutsche, genauso wie das spanische Zivilrecht (Kaufrecht, Immobilienrecht, Erbrecht) beherrscht.

Desweiteren ist RA D.Luickhardt Steuerberater in Spanien und informiert Sie bei Rechtsgeschäften ganzheitlich, nicht nur im Zivilrecht, sondern auch im Steuerrecht in Spanien mit den notwendigen Verknüpfungen im deutschen Steuerrecht.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie als Deutscher in Spanien leben und bei Kaufverträgen Schaden erleiden, sei es beim Immobilienkauf in Spanien oder auch bei anderen Kaufgeschäften.

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