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Zwangsversteigerung in Spanien

Praxistipps zum Selbstbieten

 

RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Spanien und Deutschland unterstützt Sie beim Immobilienerwerb in Spanien via online Versteigerung.

Jedermann kann bei Zwangsversteigerungen in Spanien mitbieten, wenngleich eine elektronische Registrierung vorab erforderlich ist.

Die Zwangsversteigerungen finden Sie unter folgendem Link:

https://subastas.boe.es

Interessant sind die Zwangsversteigerungen, da gerade Wohnungseigentum schon bei niedriger Schuld von Wohnungseigentumsgemeinschaften im Rahmen eines beschleunigten Mahnverfahrens in die Zwangsversteigerung gebracht werden kann.

Die Zwangsversteigerung verlangt nur ein Deposit von 5% des angesetzten Versteigerungswertes.

Sie können in dem online Portal auch in Kürze beginnende Versteigerungen sehen, so dass Sie Gelder organisieren können, um als Bieter bei der Zwangsversteigerung online teilnehmen zu können.

Jede Zwangsversteigerung in Spanien hat ein Start und Enddatum.  

 

Tipp

Meist entscheidet sich der Zuschlag in den letzten 10 Minuten, wenngleich die Versteigerung bei steigenden Geboten noch 24 Stunden verlängert werden kann.  

 

Unser Service

Wir haben ein Festhonorar von 500,00 EUR zzgl Mwst für unseren Bietservice und nur bei Erfolg berechnen wir die Gebühr für die vollständige Abwicklung des Immobilienerwerbs in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht in Spanien, bis zur Eintragung im Grundbuch und Bezahlung der Grunderwerbssteuer in Spanien mit der notwendigen Steuerrepräsentanz, wenn Sie nicht in Spanien steuerlich ansässig sind.  

 

Wichtig

Obgleich lastenfrei erworben wird, ist stets eine rechtliche Prüfung des Grundbuchauszuges vorzunehmen. Schließlich bleiben vorrangige Lasten dem Vollstreckungsgläubiger bestehen!

Desweiteren ist auch zu beachten, dass die Immobilien nicht mit Hausbesetzern bewohnt sind.  

 

Tipp

Als Bieter können Sie die Besichtigung der Immobilie als Zwangsversteigerungsobjekt beantragen.  

 

Zuschlag

Sie erhalten den Zuschlag und können die Immobilie erwerben, wenn Sie das höchste Gebot, und mindestens 70% des angegebenen Verkehrswertes geboten haben.

Zuschläge für 50% oder darunter finden in der Regel nicht statt, wenn der vollstreckungsbetreibende Gläubiger die Immobilie hierfür zugeschlagen bekommt.

Nach dem Zuschlag und der Mitteilung (Decreto) haben Sie 40 Tage Zeit, den vollständigen Zuschlagspreis bei Gericht zu hinterlegen.

Nutzen Sie unseren kompletten Service zur Vertretung als Bieter in einer Zwangsversteigerung in Spanien
RA D.Luickhardt und sein Legalium Team stehen zur Verfügung.  

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