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Mein recht in spanienImmobilienkauf Spanien Flutrisiko
Seit dem DANA Unwetter in Valencia, Katalonien und auf Mallorca hat der Gesetzgeber gehandelt und entsprechende Flutrisikokarten veröffentlicht. In Andalusien wurde geregelt, dass in Zonen mit einem Überflutungsrisiko, dass sich in den letzten 50 Jahren verwirklicht, keine Wohnbebauung mehr zulässig ist.
Die gesamte Costa Brava (Katalonien) bis nach Torrevieja (Castellon und Valencia), als auch Malaga (Andalusien) und Mallorca sind von dem erhöhtem Flut- und Überschwemmungsrisiko betroffen.
Risikogebiete – Zone Huelva
Immobilienkauf Spanien – welche Schritte sind notwendig
In der rechtlichen Vorkontrolle pruefen wir ob die Immobilie oder das Gebiet von einem erhöhten Überschwemmungsrisiko betroffen ist.
Darauf folgt, dass eine Architektin unserer Kanzlei die technische Baumangelfreiheit feststellt und aus technischer Sicht das Überschwemmungsrisiko prüft. (Gebäudestruktur, Hanglage, Fluss oder Meeresnähe etc)
Nach der rechtlichen und technischen Kontrolle des Überflutungsrisikos wird dann entsprechend eine Kaufvertragsklausel aufgenommen, die den Verkäufer verpflichtet, die Haftung zu übernehmen, sollte sich ein Überflutungsschaden ergeben und der Verkäufer muss mitteilen, ob ein Überflutungsrisiko besteht. Verschweigt der Verkäufer der spanischen Immobilie diesen Umstand, kann der Kaufvertrag 4 Jahre lang nach dem Notartermin noch aufgelöst werden und der Kaufpreis mit Schadensersatz zurückgefordert werden.
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