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Mein recht in spanienImmobilienkauf Spanien
Nebenkosten
(Kostenplanung Immobilienkauf Balearen (Mallorca, Ibiza)
Im Rahmen unseres Servicepakets zur Vollabwicklung Ihres Immobilienkaufes auf Marroca, berechnen wir Ihnen im Vorfeld alle Nebenkosten und Steuerlasten und führen alle Steuern für den Immobilienkauf auf Mallorca für Sie ab. Ab dem 01.01.2022 gilt nicht mehr der Kaufpreis, sondern der Referenzwert, es sei denn, der Kaufpreis ist höher.
Servicepaket Immobilienkauf Spanien
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist abhängig vom realen Verkehrswert der Immobilie und richtet sich vorbehaltlich einer Nachprüfung durch die spanische Finanzbehörde nach dem Immobilienkaufpreis, der in der notariellen Kaufurkunde angegeben wurde.
Die folgende Tabelle gibt einen Staffeltarif, der ab 01.01.2023 gilt, wieder.
Referenzwert (2023) von | bis | Steuersatz (%) |
0 | 400.000 | 8 (%) |
400.001 | 600.000 | 9 (%) |
600.001 | 1.000.000 | 10 (%) |
1.000.001 | 2.000.000 | 12 (%) |
über 2.000.000 | 13 (%) |
Steuertipp
Wenn eine Erstwohnsitzimmobilie bis 200.000 EUR erworben wird, dann gilt ein Feststeuersatz von nur 5%.
Steuervergünstigung bei Garagenplätzen, die nicht mit einer Wohnung zusammenhängend gekauft werden.
Referenzwert | Steuerzahllast (EUR) | Steuersatz (%) | |
0 | 0 | 30.000 | 8 (%) |
30.000 | 2.400 | weitere | 9 (%) |
Umsatzsteuer, Dokumentensteuer
Beim Kauf einer neuen Immobilie fällt keine Grunderwerbsteuer an, sondern die Umsatzsteuer (IVA) in Höhe von 10% und die Dokumentensteuer von 1,5% (AJD, ab einem Immobilienwert von 1.000.000 EUR 2%).
Steuerspartipp:
Sollte der Käufer mit einer vorsteuerabzugsberechtigten spanischen SL erwerben, kann der Verkäufer auch beim Verkauf einer gebrauchten Immobilie auf die Freistellung der IVA und die Anwendbarkeit der Grunderwerbssteuer als Unternehmen verzichten.
Der Käufer muss dann zwar die 10% IVA und eine erhöhte Dokumentensteuer von 2% bezahlen, kann aber die Umsatzsteuer im Vorsteuerrückersattungsverfahren zurückverlangen. Damit ergibt sich eine Steuerersparnis von bis 8% auf den Immobilienkaufpreis.
Weitere Nebenkosten
Gemeindliche Wertzuwachssteuer (plusvalia municipal oder korrekterweise technisch als Impuesto sobre el incremento sobre el valor de terrenos urbanos bezeichnet).
AKTUELL – gemeindliche Wertzuwachssteuer (Stand 08.11.2021)
Weitere Steuerpflichten
Der Verkäufer muss den Gewinn aus dem Immobilienverkauf mit 19% versteuern (EU Bürger), unabhängig davon, ob er Nichtsteuerresident oder Steuerrresident in Spanien ist, aber bei der Nichtresidentensteuer werden dem Verkäufer vom Käufer schon 3% vom Immobilienkaufpreis zurückgehalten (retencion fiscal – withholding tax) und innerhalb von 30 Tagen bei der spanischen Finanzbehörde eingezahlt.
Tipp:
Nutzen Sie unseren Service als Steuervertreter in Spanien. Als Nichtssteuerresident in Spanien, der auf Mallorca eine Immobilie kauft, sind Sie verpflichtet einen steuerlichen Vertreter in Spanien zu bestellen.
Aktueller Hinweis zur Gewinnbesteuerung des Verkäufers
Die spanischen Finanzbehörden prüfen jetzt verstärkt die angegebenen Immobilienkaufpreise und passen sie gemäss dem steuerlichen Verkehrswert an.
Bislang war dies üblich bei der sogenannten Grunderwerbssteuer, die dann nachträglich durch die regionalen Finanzbehörden zu Lasten des Käufers der Immobilie nacherhoben wurde.
Neu ist die vermehrte Prüfung durch die staatliche Finanzbehörde in der Gewinnbesteuerung.
Beispiel Nebenkosten Immobilienkauf Mallorca:
Sie kaufen eine Immobilie aus zweiter Hand (kein Neubau) zum Referenzwert = Kaufpreis von 500.000,00 EUR, dann haben Sie folgende Nebenkosten:
- Grunderwerbsteuer: 41.000 EUR (8,2%)
- Notarkosten (geringe Abweichungen möglich): 800,00 EUR
- Grundbuchkosten (geringe Abweichungen möglich): 500,00 EUR
- Anwalt- und Steuerberaterkosten unserer Kanzlei: 0,9% (mind. 2.500 EUR)
Beim Kauf einer Neubauimmobilie gelten Sonderregelungen und es ist 10% IVA (Umsatzsteuer) und 1,5-2% Dokumentensteuer, aber keine Grunderwerbsteuer zu zahlen.
Steuervergünstigungen für Unternehmer – SL Neugründungen
- Immobilienkauf im Parque Balear de Innovación Tecnológica: 0,5% Grunderwerbsteuer
- Grundstückskauf eines unbebaubaren Grundstücks zwischen Unternehmern, die die Umsatzsteuerfreistellung akzeptieren: 4%
- Neue Firmengründungen: 3,5% für die Immobilie des Geschäftssitzes im Gründungsjahr
Steuertipp Miteigentum Mallorca
für Immobilieneigentümer in einer Miteigentumsgemeinschaft auf Mallorca, d.h. mehrere Eigentümer haben eine Immobilie auf Mallorca durch Erbschaft oder käuflich erworben und wollen diese einem Miteigentümer zu 100% übereignen.
Es fiele keine Grunderwerbsteuer an, sondern nur die Dokumentensteuer von 1,5-2%%.
Wir bereiten und führen Ihre Miteigentumsauflösung auf Mallorca durch, so dass Sie rechtlich und steuerlich profitieren
Immobilienkauf/Immobilienverkauf in Spanien – die Steuerprüfung
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