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Mein recht in spanienImmobilienkauf Spanien 2022
Mallorca Touristische Vermietung (ETV)
Bevor man auf Mallorca mit der touristischen Vermietung beginnen kann, ist zu prüfen, ob die sogenannte zonificacion der Örtlichkeit die Genehmigungsfähigkeit der touristischen Vermietbarkeit (ETV) zuweist.
TIPP:
Wir empfehlen, dass schon bei der juristischen Vorkontrolle des Immobilienkaufes auf Mallorca als Bestandteil unseres Immobilienkaufservicepakets Sie diese Option wählen. Wenn die Zonificacion die touristische Vermietung zulässt, dann kann die Bettenanzahl gemäss der Bewohnbarkeitsbescheinigung (cedula de habitabilidad)in der sogenannten bolsa turistica (plaza turistica) erworben werden.
Die Anzahl richtet sich nach der Personenanzahl in der Bewohnbarkeitsbescheinigung.
Verantwortlichtkeitserklärung
Dann wird die sogenannte DRIAT – Verantwortlichkeitserklärung abgegeben und nach polizeilicher Meldung kann dann mit der touristischen Vermietung geworben und schliesslich begonnen werden. Der DRIAT muss ein Modernisierungsplan angelegt werden.
WICHTIG
Wenn Sie die touristische Vermietung vor Abgabe der DRIAT beginnen, können Bußgelder von 40.000 – 400.000 Euro verhängt werden.
Was ist ein plan de modernización?
Obgleich Sie die DRIAT abgegeben haben und die Zulassungsnummer ETV erhalten haben, müssen Sie nicht nur zu Beginn, sondern in regelmäßigen Perioden die Modernisierung nachweisen. Dies ist in Art.79 ss Gesetz 8/2012 vorgeschrieben.
Es ist kein Modernisierungsplan nachzuweisen, wenn
- seit dem Jahre 2015 ein Modernisierungsplan eingereicht wurde, und dies nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.
- eine amtliche Prüfung in den letzten 6 Jahren durchgeführt wurde
WICHTIG
Wer als Lizenzinhaber nicht den Modernisierungsplan einreicht, verliert die Vermietungslizenz.
Die Behörde muss ein Entzugsverfahren einleiten. Es gibt damit keinen stillschweigenden Entzug, aber um Bußgelder zu vermeiden, sollte der Modernisierungsplan stetig alle 3 Jahre erneuert werden.
Nutzen Sie unseren Immobilienkaufservicepaket auf Mallorca, Menorca und Ibiza, zur Vorkontrolle und Vollabwicklung Ihres Immobilienkaufes mit anschliessender Beantragung der touristischen Vermietungslizenz und dauerhaften steuerlichen Betreuung durch RA D.Luickhardt, zugelassen in Spanien und Deutschland als Rechtsanwalt und spanischer Steuerberater.
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