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Immobilienerwerb Mallorca

Abtretung Kaufrecht beim Immobilienkauf 

 

Mallorca, Ibiza, Teneriffa, Gran Canaria

Stand: 09.11.2021TIPP Zur Vermeidung des Verlustes der Anzahlung (arras) beim spanischen Immobilienkauf

 

Bei einem Immobilienkauf, sei es Neubau, oder gebrauchte Immobilie, können zwischen dem:

  • Reservierungsvertrag (Neubau)
  • Contrato de arras (Vorkaufvertrag)
  • Optionsvertrag

und dem eigentlichen Notartermin bei dem Eigentum erworben wird, Monate vergehen.

Wenn der ursprüngliche Käufer der Immobilie dann nicht mehr kaufen möchte, verliert er in der Regel die Anzahlung.

 

TIPP:

Der Käufer tritt seine Kaufrechte ab und ein Dritter wird Vertragspartner mit dem Immobilienverkäufer oder Bauträger.Neben der zivilrechtlichen Gestaltung des Abtretungsvertrages, steht Ihnen RA D.Luickhardt, mit Doppelzulassung als deutscher und spanischer Rechtsanwalt und Steuerberater zur Verfügung, da Fehler bei der Gestaltung erhebliche Steuerlasten ausloesen können.In einer Entscheidung des Finanzgerichts 1683-02 hat eine Privatperson ein Kaufrecht von 50% an einem Neubau erworben und diesen abgetreten.

Das Finanzgericht sieht darin eine Vermögensübertragung und verlangt zwischen Privatpersonen die sogenannte Vermögensübertragungssteuer (ITP) zum Verkehrswert der Immobilie(anteil), die zur Zeit auf

  • Mallorca, Menorca 8-11 %
  • Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura 6.5%

beträgt.In einer anderen Entscheidung des Finanzgerichts V0040-06 wurde ebenso aus einem Neubau Kaufvertrag einer Immobilie abgetreten und klargestellt, dass die Abtretung der oben genannten ITP unterliegt, und nicht der Umsatzsteuer.Anders ist es, wenn ein Unternehmer einen Kaufvertrag abschliesst, mit dem Zweck das Kaufrecht abzutreten, dann ist Umsatzsteuer auzuweisen, und zwar auf Mallorca 21% IVA, und auf Gran Canaria, Teneriffa 7% IGIC.

TIPP:

Bei einer zivilrechtlichen Gestaltung mit Sondervereinbarungen, kann die steuerliche Belastung für eine Abtretung vermieden werden, so dass die Abtretung an sich, steuerfrei bleibt, und nur der endgültige Käufer die Steuern bezahlt, die der Erstkäufer hätte zahlen müssen, beim Immobilienkauf im Jahre 2022:

Neukauf

  • Mallorca 10 % IVA + 1.5% AJD
  • Teneriffa, Gran Canaria 7% IGIC + 1% AJD

 

Kauf einer gebrauchten Immobilie

  • Mallorca 8-11%
  • Teneriffa, Gran Canaria 6.5%

 Weitere Informationen zum Immobilienerwerb auf Mallorca finden Sie hier:

Immobilienerwerb Mallorca 


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