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Mein recht in spanienTouristische Vermietung Mallorca, Ibiza (Balearen)
Das Antragsverfahren ist zwar nur eine verkürzte Mitteilungspflicht (comunicacion previa), aber zum Eintrag in das touristische balearische Tourismusregister sind zahlreiche Dokumente vorzulegen.
Sie müssten als Vermieter und Betreiber der touristischen Vermietung, auch nur Apartmentvermietung, bei der Consejeria de Turismo ein Antragsverfahren auf die touristsche Vermietung einleiten und eine Verantwortlichkeitserklärung abgeben (Art.15).
Mit dem Antrag (DRIAT) koennen Sie schon tätig werden, müssten jedoch die geltenden Gesetze einhalten und zumindest griffbereit im Tourismusbetrieb vorhalten.
- Beschwerdebuch (hoja de reclamacion)
- gültige Preisliste im Aushang mit AGBs
- Ausweis der Kategorie – hierzu ist die Eintragung in das Register der Unternehmen im Tourismusbereich der Balearen – Mallorca erforderlich.
Eintrag im Tourismusregister der balearischen Regierung
Folgende Unterlagen sind beizufügen.
- Erklärung DRIAT
- Rechtsform und Vertretungsvollmacht des Antragsstellers
- Beschreibung des touristischen Betriebes – Kategorie, Grundstücksfläche, Überbaute Fläche, Wohneinheiten mit Quadratmeterangabe, Terasse, Bad, Küche. Gemeinschaftsflächen, Poolanlagen
- Nachweis über keine anderweitig bestehende Tourismuslizenz
- Plan der Bebauung
Zur Klassifizierung der touristischen Vermietung gibt es verschiedene Kategorien wie folgt:
H | Hotel |
HA | Hotel apartamento |
A | Apartamentos turísticos |
TC | Aprovechamiento por turnos |
VT | Viviendas turísticas de vacaciones |
HR | Hotel rural |
AG | Agroturismo |
TI | Turismo de interior |
CA | Camping |
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