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Mein recht in spanienSpanisches Mietrecht
Vertragsverlängerung
Die bloße monatliche Rate einer jährlich festgelegten Miete kann nicht bestimmen, ob die Dauer des Mietvertrages bei stillschweigender Verlängerung monatlich ist.
Gerichtsentscheidung TS 14-9-18, Rec 3198/2015
Es wird die Laufzeit der stillschweigenden Verlängerung des Mietvertrages eines Lokals betrachtet, bei dem nach Vereinbarung einer Jahresmiete eine monatliche Zahlung erfolgt.
Im Rahmen dieses Vertrags, der sich bereits in stillschweigender Verlängerung befand, tritt der Mieter ohne Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Monaten zurück, so dass der Vermieter die Mieten für diesen Zeitraum geltend macht.
Der Mieter behauptet vor dem Obersten Gerichtshof, dass die stillschweigende Verlängerung monatlich stattgefunden habe, da die Miete, die die Laufzeit dieses neuen Vertrages kennzeichnet, trotz jährlicher Festsetzung, monatlich gezahlt wurde (CC Art.1581).
Für den Obersten Gerichtshof beträgt in diesem Fall die Laufzeit der stillschweigenden Verlängerung ein Jahr, da die Tatsache, dass im Vertrag ein Gesamtbetrag in Bezug auf ein Jahr festgelegt wurde, eindeutig den Willen impliziert, dass dies die Dauer des Vertrages ist.
Wenn die gewünschte Vertragslaufzeit die monatliche gewesen wäre, wäre es nicht sinnvoll, den Jahresbetrag festzulegen, da für die Berechnung dessen die Anwendung von Multiplikation ausreichen würde, falls einen Nutzen hätte diesen Betrag in Erfahrung zu bringen.
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