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Mein recht in spanien

Touristische Vermietung in Spanien

 

Kanarische Inseln

Die touristische Vermietung ist nicht nur in Wohngebieten zulässig, sondern auch auf Ackerland, was als „asentamiento rural“ ausgewiesen ist.

Es gilt, dass ein Ackerland, welches sich durch eine Splittersiedlung tatsächlich zu einem Mischgebiet mit Wohnnutzung und subsidiären Landwirtschaft gewandelt hat, auch nach dem Gesetz 4/2007 die touristische Vermietung als sogenannter turismo rural zulässig ist. (Stand 16.11.2021)

Am 26.4.2017 wurde das Urteil des obersten Kanarischen Gerichtshofes veröffentlicht, dass das Gesetz der touristischen privaten Vermietung teilweise nichtig und unwirksam ist.

Es wird teilweise aufgehoben und nunmehr ist auch

  1. im touristischen Gebiet die private Vermietung erlaubt,
  2. es dürfen einzelne Zimmer vermietet werden,
  3. die touristische Vermietung kann sofort nach Antragstellung begonnen werden, es ist nicht mehr erforderlich 15 Tage zu warten. (Stand 26.04.2017)

Die neue Regelung der touristischen Vermietung auf den Kanarischen Inseln wurde zum 22.05.2015 als Verordnung verabschiedet (Decreto 113/2015).

Touristische Vermietung auf Teneriffa, Gran Canaria und anderen Kanarischen Inseln wird im allgemeinen erlaubt sein

  1. es sei denn, die Satzung der Wohnungseigentümergemeinschaft verbietet die touristische Vermietung oder
  2. es handelt sich um einen Bebauungsplan, der die touristische Vermietung erlaubt.Diese Regulierung soll verhindern, dass die private touristische Vermietung in direkter Konkurrenz zum Hotelgewerbe tritt. Der Art.3 regelt, dass die Gebäude, die in touristischen Zonen liegen und in sogenannten „Mischgebieten“, keine private touristische Vermietung erlauben.

Desweiteren ist eine Anzeige an die Behörde erforderlich, bevor die touristische Vermietung begonnen wird.

Die Immobilie muss über alle notwendigen rechtlichen Unterlagen verfügen, vom Energiepass bis hin zur Bewohnbarkeitsbescheinigung.

Der Eigentümer muss eine sogenannte Verantwortlichkeitserklärung (declaracion responsable) abgeben.

Ein Standardmietvertrag ist auf englisch und spanisch zu erstellen und der Behörde vorzulegen. Der Mietzins ist genau zu bezeichnen. Ebenso ist Umsatzsteuer – 7% IGIC, auszuweisen und abzuführen. Der Zeitrahmen ist zu definieren und die Personenanzahl, die die Ferienwohnung maximal bewohnen darf.

Als Nichtsteuerresident in Spanien, müssen Sie einmal järhlich (aktuell 01.01.2024) die Nettoeinnahmen in Spanien versteuern

  • Steuersatz 2023: 19%
  • Steuersatz 2024: 19%

 

Unser Service:

Wir erstellen Ihnen den Standardmietvertrag, der auf spanisch und englisch sein muss und der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ebenso geben wir die regelmässigen Umsatzsteuererklärungen, Nichtsteuerresidentenerklärungen für Sie ab.

Letztlich ist noch zu beachten, dass die Werbung zur touristischen Vermietung der Wahrhaftigkeit entsprechen muss.

Das Gesetz lehnt sich an die Regelung der Balearischen Inseln an, da auch dort ohne Genehmigung vermietet werden kann, lediglich eine Anzeige an die Behörde erforderlich ist. Die sogenannte comunicacion previa macht die private touristische Vermietung auf Teneriffa, Gran Canaria und anderen Kanarische Inseln legal.

 

Unser Service

Aussergerichtliche und verwaltungsgerichtliche Vertretung gegen Bussgeldbescheide bei der nicht gemeldeten touristischen Vermietung der Immobilie in Spanien. Wir vertreten Ihre Rechte in Deutschland und Spanien.

Weitere Informationen zu der touristischen Vermietung in den einzelnen spanischen Regionen

 


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