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Niessbrauchsrecht in Spanien

Niessbrauch Spanien bei Immobilienkauf, Schenkung, Erbschaft

Aktuell 20.05.2023

Der Niessbrauch (usufructo) an einer spanischen Immobilie richtet sich nach spanischem Recht. Das Niessbrauchsrecht ist in ganz Spanien gleich, sei es in Mallorca, Ibiza, Barcelona, Madrid, Almeria oder Teneriffa.

 

Merke

Ein Niessbrauch muss in das Grundbuch eingetragen werden, sonst ist er nicht wirksam.

 

Service

Nutzen Sie unseren Service der Beratung und Eintragung Ihres Niessbrauchsrechtes in Spanien, sei es durch Schenkung oder Immobilienkauf.

Niessbrauch Spanien – wozu ist er nützlich?

  • zur Erbschaftsteuerersparnis
  • Vereinfachung der Erbschaft in Spanien
  • Schenkungsteuerersparnis
  • Familiäres Mitspracherecht

 

Wann findet der Niessbrauch Anwendung?

  • Immobilienkauf Spanien
  • Erbschaft nach spanischem Erbrecht – Ehegatte erhaelt Niessbrauch von Gesetzes wegen
  • Schenkung an Kinder

Welche Arten von Niessbrauch gibt es in Spanien?

Lebenslanger Niessbrauch

Dieser berechnet sich nach dem Alter des Niessbrauchsberechtigten und pro Jahr wird 2% Immobilienwert angesetzt, maximal 70%.

Beispiel: Der Niessbrauchsberechtigte hat ein Apartment auf Teneriffa zum Wert von 100.000 EUR. Er ist 65 Jahre alt.
Niessbrauchswert: 24% = 24.000 EUR
Wirtschaftliches Eigentum: 76%

Aufeinanderfolgender Niessbrauch

Zwei Ehegatten sind Eigentümer eines Apartments auf Mallorca, die Ehefrau ist 65 Jahre alt und der Ehemann 70 Jahre alt, wie hoch ist der Niessbrauchswert ?

Es gilt der höhere Niessbrauchswert, unter Anwendung der Formel Niessbrauchswert = 89-Alter, gilt.
24% als der höhere Wert.

Wen jetzt die Ehefrau vorversterben würde, dann hat der Ehemann weiterhin ein Niessbrauchsrecht, fortfolgend, aber der Wert ist dann gemindert, um das Alter von ihm zum Zeitpunkt des Todes der Ehefrau. Das wirtschaftlichen Eigentum, also 76%, würde sich dann entsprechend dem Alter des Ehegatten erhöhen.

Gemischter Niessbrauch in Spanien

Der sogenannte gemischte Niessbrauch ist eine Mischung zwischen lebenslangen Niessbrauch und zeitlich befristetem Niessbrauch.

Beispiel: Ein Ehepaar kauft in Murcia, San Javier ein Apartment. Der Ehegatte ist 75 Jahre alt und erhält ein lebenslanges Niessbrauchsrecht, die Ehefrau, die 40 Jahre alt ist, erhält ein 10 jähriges Niessbrauchsrecht, so dass dem Sohn in 10 Jahren das Volleigentum der Immobilie in Spanien zusteht, wenn der Vater verstorben sein sollte.

 


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