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Mein recht in spanienImmobilienkauf in Spanien – Kataster
Welche Funktion hat das Kataster in Spanien?
Das Kataster ist bei einem Immobilienkauf stets abzuprüfen, da es mit dem Grundbuch übereinstimmen sollte, was die Quadratmeterzahl des Grundstücks und der Bebauung angeht. Auch der Lageort der Immobilie wird durch das Kataster beschrieben.
Das Kataster hat keinen öffentlichen Glauben wie das Grundbuch. Deshalb ist bei jedem Immobilienkauf das Grundbuch für die Eigentumsfrage und die Lastenfreiheit vorrangig zu prüfen.
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Das Kataster ist im wesentlichen für steuerlichen Fragen heranzuziehen.
- Berechnung der Nichtresidentensteuer – Grundlage ist der Katasterwert
- Berechnung der Abschreibung einer Immobilie – Grundlage ist der Katasterwert und der Quotient zwischen Gebäude und Bodenwert
- Berechnung der Grundsteuer
- Berechnung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer (plusvalia municipal)
- Berechnung des steuerlichen Verkehrswertes der Immobilie
Tipp:
Sollten mehrere Eigentümer der Immobilie existieren, durch Erbschaft, Scheidung oder Erwerb in Miteigentum, dann wählt die Gemeinde in der Regel als Steuerpflichtigen nur eine Person aus, um die Grundsteuer (IBI) zu erheben.
Auf Antrag muss die Gemeinde jedoch die Grundsteuer nach den exakten Miteigentumsanteilen aufteilen.
Aktuelles:
Zur Zeit werden die Katasterwerte der letzten 5 Jahre geprüft und höher festgesetzt, damit entsteht eine erhöhte Grundsteuerzahllast, als auch Nichtresidentensteuer.
Das Verfahren der Regulierung beginnt meist mit der Zustellung der Katasterwertänderung und Sie haben gegen diese Zustellung ein Rechtsmittel, welches Sie innerhalb von 15 Werktagen ausüben müssen, sonst geht es verloren.
Zunächst ist der Bescheid, auf Rechenfehler zu prüfen, und ob die Katasterwerte nicht sogar die Verkehrswerte der Immobilien überschreiten. Parallel hierzu ist die Akte bei der Behörde zu sichten, wie der neue Katasterwert berechnet wurde.
Sollte keine neue Bebauung im Kataster erfasst werden, sondern nur der Bestand wertmässig angepasst werden, dann sollten Rechtsmittel durch unsere Kanzlei geprüft werden, da eine 4 jährige Rückwirkung hin in die letzten Krisenjahre keinesfalls eine rückwirkende Werterhöhung rechtfertigen kann.
Schliesslich sanken in den letzten Jahren die Verkehrswerte der Immobilie in Spanien.
Wir betreuen Ihren Immobilienkauf in unseren Kanzlei in Spanien: Mallorca – Ibiza – Barcelona- Denia – Sitges – Madrid – Teneriffa – Gran Canaria – Marbella und beraten Sie mit fachlicher Kompetenz im Immobilienrecht, spanischen Steuerrecht, sowie in Grunderwerbssteuer – Grundsteuer – Gemeindliche Wertzuwachssteuer – Schenkungssteuer – Erbschaftsteuer
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