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IMMOBILIENERWERB SPANIEN

Neukauf oder Neubau in Spanien im Jahre 2024

Der Neubau ist mit Sicherheit wirtschaftlich Interessanter als der  Kauf einer fertiggestellten Neubauimmobilie. Beide Investitionen haben nach Fertigstellung die gleichen gesetzlichen Auflagen, die der Immobilienkäufer prüfen muss und der Bauherr erledigen muss. Der Bauherr hat den Bau technisch, wirtschaftlich und juristisch abzuschliessen.

 

Im folgenden die wesentlichen Unterlagen:

– Bauabschluss durch den Architekten (final de obra)

  • Abschluss der 10 Jahresbauversicherung (LOE)
  • Antrag auf Bauabnahme durch die Gemeinde und Antrag auf Erstbezugsgenehmigung (LPO)
  • Abnahme und Vorinstallation der Versorgungseinrichtungen wie Strom, etc (Boletines)
  • Antrag auf die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cedula)
  • Neubauerklaerung notariell (obra nueva)
  • Grundbucheintragung des Gebäudes
  • Notarieller Kaufvertrag beim Immobilienneukauf

In der Praxis wird vom Bauträger versucht, schon zu Planungszeiten, also vor Errichtung der Immobilie, Käufer zu finden, um eine Anzahlungzu erhalten und sich damit Bankfinanzierung und Hypotheken zu sparen.

Wenn man auf Plan kauf, sind es 3 Vertráge, die von Beginn bis zur Fertigstellung und Eigentumserwerb unterschrieben werden:

 

Reservierungsvertrag

 

Kaufvertrag privat

 

notarielle Kaufurkunde

 

Die 3 Verträge bauen aufeinander auf und schon der Reservierungsvertrag sollte alle wesentlichen Inhalte enthalten, insbesondere Anzahlungsversicherung und Baumangelversicherung.

In den spanischen Regionen Mallorca und Kanaren (Fuerteventura) ist ein Naubau wirschaftlich interessant, wogegen der Neubaukauf vielmehr in Andalusien (Marbella) und der Region Valencia (Alicante) in Frage kommt.

 

 


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