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Mein recht in spanien

Immobilienverkauf Spanien

Steuern, Nebenkosten

Beispiel aus der Praxis:

Sie haben eine Ferienimmobilie in Tarragona und sind Nichtsteuerresident in Spanien. Sie wollen diese Immobilie für 200.000 EUR verkaufen und haben sie für 100.000 EUR gekauft.

Folglich haben Sie 100.000 EUR Gewinn.

Sie haben als Immobilienverkäufer folgende Steuern, Nebenkosten beim Immobilienverkauf in Spanien  

 

Gewinnsteuer in Spanien 19%

Beim Verkauf können Sie unsere Rechtsanwaltskosten und Steuerberaterkosten steuerlich geltend machen und damit die Steuerlast mindern, wenn wir den Immobilienverkauf von Beginn an begleiten.

 

Beachte:

Wenn nur die Steuererklärung 210, obligatorisch innerhalb von 4 Monaten nach dem Notartermin, erstellt wird, wird von den spanischen Finanzbehörden neuerdings vorgetragen, dass der Sachzusammenhang zum Immobilienverkauf fehlt.

 

Tipp:

Nutzen Sie unser komplettes Servicepaket für die rechtliche und steuerliche Immobilienverkaufsabwicklung in Spanien .

 

Gewinnsteuer Spanien reduzieren:

Ebenso sind Maklerkosten gewinnmindernd und hier können Sie unseren kanzleieigenen Maklerservice nutzen, so dass wir auch den Käufer für Sie suchen, sei es durch interessierte Käufer aus unserem eigenen Kundenstamm oder durch Suche mit unserem Maklernetz.

 

Wichtig:

Wenn der Käufer die Maklerkosten zahlt, können Sie diese als Immobilienverkäufer nicht steuerlich absetzen, es kann sogar von der Finanzbehörde angenommen werden, dass der Verkaufspreis der Immobilie höher war.  

 

Hypothekenlöschung

Ausgaben für die Hypothekenlöschung sind nicht gewinnmindernd, da sie nicht zu den Verkaufskosten gerechnet werden. Strittig ist, ob Sie Erwerbskosten sind und damit indirekt gewinnmindernd.

 

Plusvalía municipal

Neben der staatlichen Gewinnsteuer, ist in Spanien auch auf der Gemeindeebene eine Steuer zu bezahlen, die sogenannte plusvalía.

Sollten Sie mit Verlust die Immobilie in Spanien verkaufen, dann sollten Sie sich durch RA D.Luickhardt steuerlich beraten lassen, da die plusvalía unter Umständen umgangen werden kann.

 

Notarkosten

Der Immobilienverkäufer hat sonst keine Kosten beim Verkauf der Immobilie in Spanien zu tragen. Obgleich im spanischen Zivilgesetzbuch die Notariatskosten zur Beurkundung des Kaufvertrages des Immobilienverkaufes zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden, hat sich dies in der Praxis nicht durchgesetzt und die Notarkosten zahlt stets der Käufer der Immobilie in Spanien. 

 

Sonstiges:

Beachten Sie, dass der Energiepass zum Immobilienverkauf in Spanien Pflicht ist. Diesen zahlt der Immobilienverkäufer.

Unsere Hausarchitektin, Frau Gil, erstellt Ihnen den Energiepass in ganz Spanien.

Bescheinigung Energieverbrauch – Energiepass Spanien  

Rechtliche und steuerliche Information in Spanien durch Rechtsanwalt, Steuerberater D.Luickhardt:
Rechts – Steuer – Gestoría – Makler und Architektenservice auf deutsch und aus einer Hand in ganz Spanien


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