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Mein recht in spanien

Scheidung deutscher Ehepartner in Spanien

Wo die Scheidung ausgeführt wird, in Spanien oder Deutschland, kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben, da die Scheidung die Voraussetzung für Folgeverfahren ist, wie nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich der Rentenansprüche. Im Scheidungsverfahren vor deutschen Gerichten werden alle Aspekte gemeinsam entschieden.

Das Sorgerecht wird in späteren Berichten behandelt.

 

  • Scheidung in Spanien – Zuständigkeit

    Eine neue Richtlinie auf europäischer Ebene sorgt ab dem 01.03.2005 in Deutschland und in Spanien dafür, dass die Zuständigkeitsregeln der nationalen Zivilprozessordnungen verstärkt Geltung haben. Eine wirksame Rechtsverfolgung hat sich daran zu orientieren. Trennt sich ein Ehepartner und zieht zusammen mit dem minderjährigen Kind nach Deutschland, dann sind die deutschen Gerichte am Aufenthaltsort des Ehepartners zuständig. Dies gilt nicht für Sorgerechtsfragen. Sind die Ehepartner kinderlos, dann ist die Zuständigkeitsbegründung der deutschen Gerichte nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gegeben.

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  • Rechtswahl des Scheidungsrechts

    Rechtswahl des Scheidungsrechts aufgrund von Nationalität oder Aufenthaltsort nach der EU Verordnung 1259/2010

    Aktuell ist im Rahmen der Europäischen Bestimmungen hervorzuheben, dass auch deutsche Ehegatten, die dauerhaft in Spanien leben, nicht mehr nur nach deutschem Scheidungsrecht geschieden werden können, sondern auch nach spanischem Scheidungsrecht.

    Der Vorteil ist, dass das obligatorische Trennungsjahr aus dem deutschen Scheidungsrecht nicht mehr eingehalten werden muss, und die Ehe schon geschieden werden kann, wenn sie mindestens 3 Monate bestand.

    Im übrigen spart man sich die Rechtsbescheinigung, die von den spanischen Gericht zum Nachweis des deutschen aktuellen Scheidungsrechtes verlangt werden.

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  • Scheidung in Spanien – Voraussetzungen

    Die Scheidungsvoraussetzungen nach spanischem oder deutschem Recht unterscheiden sich. Grundsätzlich ist eine, nach deutschem Recht geschlossene Ehe zwischen Deutschen auch nach deutschem materiellem Recht zu scheiden. Eine Scheidung nach deutschem Recht ist unproblematisch, wenn man bereits mindestens 3 Jahre getrennt lebt. Jede Scheidung mit einer Trennungsdauer unter einem Jahr, ist eine sogenannte Härtefallscheidung. Sind sich beide Ehegatten einig, dann ist die Scheidung schon nach einem Trennungsjahr unproblematisch und kostengünstig.

    Nach spanischem Recht ist nicht mehr erforderlich, ein Trennungsurteil zu erwirken. Die Scheidungsklage kann sofort eingereicht werden, wenn die Ehe mindestens 3 Monate bestanden hat.

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  • Scheidung in Spanien – Unterhalt

    Zwischen deutschen Ehepartnern ist die Unterhaltsfrage nach dem Recht des Aufenthaltsortes zu lösen.

    Die Rechtsprechung legt den Begriff des Aufenthaltsortes nach subjektiven und objektiven Maßstäben aus. So sind eine Rückkehrabsicht und eine Wohnsitzmeldung in Deutschland ausreichende Kriterien.

    In Spanien gibt es keinen nachehelichen Unterhalt. Es existiert lediglich der Anspruch ein durch die Trennung oder Scheidung entstehendes Vermögensgefälle auszugleichen. Dieser Anspruch wird als pension compensatoria bezeichnet.

    Nach der spanischen Reform des spanischen Scheidungsrechtes im Jahre 2005 hat sich die Entscheidung ü die Begründetheit und Höhe dieser „pension“ auf das Scheidungsverfahren verlagert, da das früher gesetzlich vorgeschriebene Trennungsverfahren nicht mehr existiert. Früher musste die Trennung vor dem Scheidungsrichter ausgesprochen werden, und wenn die „pension compensatoria“ in diesem Verfahren nicht beansprucht wurde, konnte sie im Scheidungsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden.

    Da man davon ausging, dass durch die ausgesprochene Trennung der Vermögensnachteil schon entsteht und folglich nicht erst im Scheidungsverfahren geltend gemacht werden kann.

    Heutzutage kann die Scheidung in Spanien ohne Trennungsurteil und ohne Wartezeit direkt durchgeführt werden, soweit die Ehe 3 Monate bestand. Deshalb kann heute auch im Scheidungsverfahren die sogenannte „pension compensatoria“ geltend gemacht werden, die aber stets von einem Unterhaltanspruch differenziert gesehen werden muss.

    Ein nachehelicher Unterhaltsanspruch eines Ehegatten gegen den anderen, wie im deutschen Unterhaltsrecht vorgesehen, existiert in Spanien nicht.

    Nach deutschem Recht ist der Halbteilungsgrundsatz für den Trennungsunterhalt als auch für den nachehelichen Unterhalt anzuwenden. Damit ist der Unterhalt genauestens berechenbar und der Unterhaltsberechtigte hat eine hohe Rechtssicherheit.

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  • Scheidung in Spanien – Versorgungsausgleich:

    Der Versorgungsausgleich wird von deutschen Familiengerichten von Amts wegen durchgeführt. Damit werden die Rentenkonten nach dem Halbteilungsgrundsatz aufgeteilt.

    Dieses Verfahren wird von einem spanischen Gericht nicht durchgeführt.

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  • Scheidung in Spanien – Zugewinnausgleich

    Mit der neuen EU Verordnung 1103 aus dem Jahre 2016 wird den spanischen Gerichten auch die Zuständigkeit zugewiesen, ueber die Abwicklung des ehelichen Güterstandes zu entscheiden.

    Ebenso besteht die Zuständigkeit für ein Zugewinnausgleichsverfahren jetzt bei den spanischen Gerichten, wenn die Scheidung in Spanien ausgeführt wird.

    Das eheliche Güterrecht wird flexibler und die Eheleute können dies zu Lebzeiten im gegenseitigen Einvernehmen ändern und frei wählen, bsp. von der ehelichen spanischen Gütergemeinschaft zur deutschen Zugewinngemeinschaft wechseln.

    Es ist nur der Wohnsitz in dem Staat, oder die Nationalität eines Ehegatten erforderlich.

    Sollte kein eheliches Güterrecht gewählt werden, dann gilt bei Eheschluss das Recht des Wohnsitzes, oder der gemeinsamen Nationalität oder das Land zu dem die engsten Beziehungen bestehen.

    Die Vollstreckung von Urteilen zu Zugewinnausgleichsansprüchen sind ohne weitere Vollstreckbarkeitserklärungen in einem anderen Staat vollstreckbar, so kann ein deutscher Vollstreckungstitel ohne weiteres in Spanien vollstreckt werden.


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