BAURECHT SPANIEN


IMMOBILIENRECHT SPANIEN
 
 
  • Individuelle Beratung vor dem Erwerb von Auslandsgrundbesitz - Immobilie in Spanien.
  • Rechtsberatung auch vor Ort durch unsere Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland und Spanien
    - Standorte -
  • Vertragskontrolle spanischer und deutscher Verträge(Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Hypothekenvertrag, Mietvertrag, Bauvertrag)
  • Vertragsgestaltung
  • Baubetreuung Sie kaufen schlüsselfertig, die Überwachung des Bauträgers übernehmen wir. Sie sind selbst Bauherr, wir führen das gesamte Bauprojekt für Sie durch und überwachen alle Baubeteiligten. Baumängel und Baugarantieansprüche setzen wir für Sie, wenn nötig, gerichtlich durch.
  • Hypothekenfinanzierung durch eine spanische oder deutsche Bank.
  • Vertretung bei Wohnungseigentümerversammlungen in Spanien.
  • Mietrecht
  • Teilnutzungsrecht (Timesharing)


- BAURECHT SPANIEN -

Baurecht bezeichnet je nach Zusammenhang:

Die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Dabei wird üblicherweise unterschieden zwischen privatem Baurecht - Rechtsnormen des Zivilrechts: die Grundeigentum und Nachbarrecht, Werkverträge, die zur Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens geschlossen werden, (Architektenvertrag, Bauvertrag mit Bauunternehmern usw.) regeln sowie die Nachbarrechtsgesetze und öffentlichem Baurecht - jene Teile des öffentlichen Rechts, die Bauvorhaben betreffen. Bsp. Normen, die die Bebaubarkeit von Grundstücken regeln, Normen, die nähere Vorschriften für einzelne Bauvorhaben regeln wie Sicherheits- und Gestaltungsvorschriften.

- IMMOBILIENRECHT SPANIEN -

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien erwerben oder veräussern wollen, beraten wir Sie gerne in unseren Kanzleien in Deutschland und Spanien.
Unsere tägliche Praxis umfasst folgende Tätigkeiten im spanischen und deutschen Immobilienrecht:

  - Kaufvertragssgestaltung und Überprüfung
  - Kaufvertragsabwicklung
  - Klärung von offenen Eigentumsfragen
  - Prozessführung vor deutschen und spanischen Gerichten
  - Hypothekenangelegenheiten
  - Beratung bei der Finanzierung von Immobilien
  - Beratung bei Zwangsversteigerungen
  - Vertretung bei Eigentümerversammlungen



weitere Informationen zum spanischen Baurecht
 
 
 
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