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Mein recht in spanien
NIE Nummer – spanische Steuernummer – online beantragen
Die NIE ist für jedes Rechtsgeschäft eines Nichtspaniers in Spanien erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben.
Wir besorgen Ihnen die spanische NIE (NIF) im Zusammenhang mit einem Mandat in Erbschaftsabwicklung, Immobilienkaufabwicklung oder steuerlicher Betreuung in Spanien.
Bearbeitungszeit: 72h (werktags) nach Erhalt der originalen Vollmacht in unserer Kanzlei:
Legalium de Cano y Luickhardt SL
Calle la Morada 2, CC Santiago VI
38650 Los Cristianos – Teneriffa – Kanarische Inseln
Typische Anwendungsfälle sind:
- Immobilienkauf in Spanien
- Immobilienverkauf in Spanien
- Erbschaft in Spanien
- Erstellung Testament in Spanien
- Testamentsvollstreckung in Spanien
- Firmengründung in Spanien
- Arbeitnehmerbeschäftigung Spanien einer Einzelfirma ohne Betriebsstätte
- Arbeitnehmerentsendung nach Spanien
- Einkommensteuererklärungen in Spanien
- Erstellung von Verträgen in Spanien, sei es Mietverträge, Handelskäufe etc
- Prozessführung in Spanien, sei es als Kläger in Spanien zur Einzahlung der Gerichtsgebühr oder Beklagter
- Zwangsvollstreckung in Spanien als Gläubiger
Sollten Sie einer der oben genannten Dienstleistungen in unserer Kanzlei für ganz Spanien
beauftragen,
dann wird der Preis zur Erlangung der NIE angerechnet.
Senden Sie uns die Daten per online Formular -> Formular
Nach Erhalt der Daten, senden wir ihnen eine Vollmacht zur notariellen Beglaubigung, die eine gültige Personalausweiskopie beinhalten muss und von der Apostille umschlossen und eingesiegelt sein. Wir empfehlen die Versendung per Express Botendienst. Sie erhalten auch das Bankkonto zur Honorarüberweisung.
Die Kosten als auch die Notariatstätigkeit in Deutschland sind sehr unterschiedlich, hierfür über nehmen wir keine Gewähr. Die Kosten für die Leistung der deutschen Notare muss der Antragssteller selber tragen.
Honorar: 107,00 EUR
Nach Erhalt der Vollmacht, erhalten Sie per Email die Eingangsbestätigung und Kontrollmitteilung, dass alles in Ordnung ist und auch die Zahlung eingegangen ist, dann erhalten Sie innerhalb von 72h werktags die NIE via Email.
Eine originale Ausfertigung der NIE kann auf Wunsch per Expressbotendienst an Sie versendet werden, was gesondert kostenpflichtig ist.
Tipp
Sollten Sie die oben genannten Dienstleistungen bei uns in Auftrag geben, dann ist die steuerliche Anmeldung der Steuernummer und damit Wandlung in eine NIF im Honorar enthalten und wir übernehmen die steuerliche Vertretung für Sie in Spanien.
Die steuerliche Vertretung wird nach Aufwand und Auftrag abgerechnet.
Gewährleistungausschluss: Wir übernehmen keine Haftung für Verzögerungen von Behörden, oder Antragsablehnungen durch Behörden, oder Verlusten von Dokumenten durch Beförderungsunternehmen.
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