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Unser Service

Vollabwicklung Erbschaft in Spanien

Vollabwicklung Erbschaft Spanien

Wertgutachten Architekt

Käufersuche Immobilie Spanien

Immobilienverkauf Spanien

Abwicklung aller rechtlichen und steuerlichen Formalitäten

 

Nutzen Sie den preiswerten Paketpreis und Sie haben aus einer Hand Leistungen eines deutsch spanischen Rechtsanwalts und Steuerberater, Architektenservice und Maklerservice.

 

Gerne stehen wir Ihnen für die Vollabwicklung der Erbschaft zur Verfügung, in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht, inklusive der Grundbuchumschreibung, ohne dass die Anwesenheit der Erben erforderlich ist.

 

I. Stufe – Erbschaftsabwicklung

Für die Erbschaftsabwicklung benötigen wir im Original

  1. internationale Sterbeurkunde
  2. Erbschein mit Apostille, europäisches Nachlasszeugnis mit Apostille (wenn der Tod nach dem 17.08.2015 eingetreten ist)
  3. Anwaltsvollmacht
  4. NIE Nummern (spanische Steuernummern) vom Verstorbenen und den Erben, letztere können wir beantragen, falls sie nicht vorliegen

in Kopie reicht aus

  1. Kaufurkunde der Immobilie
  2. Bankauszüge zur Lokalisierung des Erbschaftskontos
  3. KFZ Papiere, falls Fahrzeug vorhanden
  4. letzter Grundsteuerzahlbeleg (IBI)

Sendeanschrift: Rechtsanwaltskanzlei D. Luickhardt, Friedhofstr. 1, 88069 Tettnang

Sie erhalten von uns einen Vollmachtsentwurf zur notariellen Beurkundung und Apostillierung. Mit der Vollmacht können wir die Erbschaft abwickeln und das Grundbuch auf Sie umschreiben. Desweiteren können wir die Schuldenlasten in Erfahrung bringen.

 

Empfehlung

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung ist eine Zahlung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer unter Vorbehalt vorzunehmen und die Rückforderung zu beantragen. Sobald die aktuelle Rechtsprechung die unrechtsmässige Festsetzung Rechtskraft erlangt hat.

Der erste Schritt ist die Einholung eines Grundbuchauszuges, um den aktuellen Stand zu sehen.

 

Fristen für die Erbschaftsteuererklärung

Die Frist für die Erbschaftsteuererklärung endet 6 Monate nach dem Todestag. Wir empfehlen Ihnen, die Fristverlängerung um 6 Monate zu beantragen, um den hohen Verzugsaufschlag von 5, 20, 15 und 20% in dem ersten Verzugsjahr auf 4% zu beschränken.

Dann ist der Erbschaftswert zu ermitteln

In der Erbschaftsteuer ist der Verkehrswert der Immobilie anzusetzen. Der Verkehrswert kann ein Marktwert oder ein steuerlicher Verkehrswert sein. Sollte die Erbschaftsteuer steuerlich freigestellt sein, wie zB auf den Kanarischen Inseln (99,9% im Eltern-Kind Verhältnis), oder verjährt sein, dann ist zu empfehlen, den Marktwert durch ein Sachverständigengutachten ermitteln zu lassen. Hier steht Ihnen unsere Hausarchitektin zur Verfügung.

Informationen zu der Erbschaftsteuer in Spanien

 

II. Stufe – Immobilienverkauf

Sie haben verschiedene Optionen, die Mithilfe unserer Kanzlei beim Immobilienverkauf zur Seite zu haben, oder gar die Vollabwicklung, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen.

 

Pflicht Energiepass – professionelle Verkehrswertfeststellung

In jedem Fall ist der obligatorische Energiepass für den Verkauf erforderlich und einzuholen, unsere Hausarchitektin holt diesen Energiepass für Sie ein und erstellt gleichzeitig ein Verkaufsexposee mit Verkehrswertfeststellung, so dass Sie wissen, mit welchem Preis der Immobilienverkauf zu beginnen ist.

Option 1:
Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung des Immobilienverkaufes: Käufersuche, Verkaufsvorbereitung, Vorvertrag, notarieller Verkaufsurkunde, Gewinnsteuererklärung Spanien, allgemeine Steuerabwicklung in Spanien (gemeindliche Wertzuwachssteuer)

Option 2:
Sie kümmern sich selbst um die Käufersuche und wir bieten die Immobilie unserer Mandanten zum Kauf an.

Option 3:
Hier kümmern wir uns nur um die rechtliche und steuerliche Immobilienverkaufsabwicklung.

Abwicklung Erbschaft Spanien – notwendige Dokumente

 

 

Abwicklung Erbschaft Spanien – unsere Leistung

  • Vorbereitung der Checkliste der notwendigen Dokumente und der zweisprachigen Anwaltsvollmacht zur notariellen Beurkundung und Apostillierung
  • Abwicklung der Beerdigung, Haushaltsauflösung
  • Prüfung der Ausgangsrechtslage nach deutschem und spanischen Recht. Prüfung der günstigsten steuerrechtlichen Vorgehensweise.
  • Abprüfung der spanischen öffentlichen Register und Beantragung der Negativbescheinigung beim Innenministerium in der Abteilung für Testamentshinterlegung und Abfrage des Registers für Lebensversicherungen.
  • Beantragung der NIE Nummer der Erben, Anmeldung der NIE Nummern bei der zuständigen spanischen Finanzbehörde unter Anzeige der obligatorischen steuerlichen Vertretung für die Erben.
  • Erstellung des Nachlassinventars.
  • Bestellung von Bankbescheinigungen zum Todestag für aufzulösende Bankkonten in Spanien.
  • Vorbereitung des Notartermins und Erstellung der notariellen Urkunde der Erbschaftsannahme.
  • Durchführung des Notartermins, ohne dass die Anwesenheit der Erben erforderlich ist.
  • Erstellung der Erbschaftssteuererklärung unter Prüfung der günstigsten Variante und der Steuervergünstigungen.
  • Abgabe der Steuererklärungen vor der Finanzbehörde in Madrid, die für Nichtsteuerresidenten in Spanien zuständig ist.
  • Antrag beim spanischen Grundbuchamt zur Umschreibung der Eigentumsverhältnisse.
  • Vorlage der notwendigen Dokumente beim Grundbuchamt und Erörterung der Sach- und Rechtslage nach deutschem und spanischem Recht mit dem Grundbuchamt, soweit erforderlich.
  • Umschreibung von Strom, Wasser, Grundsteuer, Telefon, Eigentümergemeinschaft, etc.
  • Beantragung der Lastschriftverfahren für Strom, Wasser, etc.
  • Transparente Rechnungsstellung mit Vorlage aller Auslagenbelege.
  • Nachsorgeservice in folgenden Jahren wie Unterstützung bei der Suche nach einem Immobilienkäufer, soweit der Verkaufswille besteht.

 

Honorar Abwicklung Erbschaft Spanien

 

Die Erbschaftsabwicklung kostet 0,9% vom Nachlasswert, mindestens 2.500,00 EUR zzgl. MwSt bei geringwertigen Erbschaften.
Gesondert abgerechnet wird das Erbscheinsverfahren, wenn die Verstorbenen in Spanien ansässig waren und ein Erbscheinsverfahren in Spanien durchgeführt werden muss.

 

Aktuell

 

Erweiterung unseres Erbschaftsservicepaket Spanien – Kostenersparnis integrierte Miteigentumsausflösung

Wir bieten Ihnen als Plus zu unserer spanischen Erbschaftsabwicklung jetzt gegen ein Aufpreis von 300,00 EUR die Erbschaftsannahmeurkunde zweisprachig, in deutsch und spanisch an.

Desweiteren haben wir zur Vereinfachung und Kostenersparnis auch die sogenannte Miteigentumsauflösung bei Erbschaften von mehreren Erben in die Erbschaftsabwickklung integriert. Damit spart sich der Erbe, der schliesslich Alleinerbe wird, ca. 2.500,00, im Gegensatz zu einer getrennten Abwicklung der Miteigentumsauseinandersetzung in Bezug auf spanische Immobilie

Gesondert wird der Service angeboten, dass jährlich die Steuererklärung für Nichtresidenten zum Preis von 100,00 EUR angefertigt und abgegeben wird.

Steuererklärung für Nichtresidenten

 

Unser Service der kompletten Erbschaftsannahme wird an

folgenden Orten angeboten:

Madrid

Andalusien:
Málaga (Estepona, Marbella, Nerja, Salobreña, Torrox, Torremolinos, Fuengirola, Mijar, Benalmadena)
Almería (El Ejido, Roquetas de Mar)
Granada (Motril, Almuñécar, Baza)
Cádiz (Conil de la Frontera, Chiclana de la Frontera, Jerez de la Frontera)

Region Murcia:
Murcia (Mar Menor, Lorca, Cartagena, Mazarrón)

Region Valencia:
Alicante (Torrevieja, Calpe, Benidorm, Jávea, Dénia, Santa Pola, Orihuela, Alcoy)
Valencia (Gandía, Torrente, Sagunto)
Castellón (Viñaros, Benicarló, Benicasim)

Region Katalonien:
Tarragona (Tortosa, Cambrils, Salou, Amposta)
Barcelona
Girona (Lloret de Mar, Costa Brava, Palamos)

Balearen: (Mallorca – Palma de Mallorca, Manacor, Menorca, Ibiza, Formentera)

Kanarische Inseln: (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma, La Gomera, El Hierro)

Wir stehen Ihnen bei Gerichtsprozessen in Deutschland und Spanien zur Verfügung, so können Sie einen Rechtsanwalt für beide Länder bemühen, und Sie sparen die Kosten eines Korrespondenzanwaltes.


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