Rechtsanwälte . Steuerberater . Behördengänge
Mein recht in spanienZwangsvollstreckung Spanien
Zwangsvollstreckung in spanisches Immobilienvermögen
Verjährungsfristen bei Vollstreckung ausländischer Titel
Die Zwangsvollstreckung in Spanien kann aus spanischen Urteilen, ausländischen Urteilen der EU, als auch aus aussergerichtlichen Dokumentene wie der notariellen Hypothekenurkunde stattfinden.
Es bedarf eines Vollstreckungsantrages beim spanischen Gericht am Wohnsitz des Schuldners.
Das spanische Zivilverfahrensrecht ist auch bei der Vollstreckung von deutschen Titeln anzuwenden, falls der Schuldner nach Spanien verzogen ist.
Der Vollstreckungsschuldner kann sich durch Zahlung oder Hinterlegung der Vollstreckungssumme und Einlegung von Rechtsmitteln vor einer Vollstreckung schützen.
Zwangsvollstreckung – Beschlagnahme in Güter und Rechte
-
- Vollstreckung in spanisches Immobilienvermögen.Wenn der Vollstreckungsbetrag geringfügig ist, wird die Beschlagnahmeverfügung nicht in das Grundbuch eingetragen.
-
- Vollstreckung in bewegliche Güter (Kraftfahrzeuge)
-
- Vollstreckung in Rechte (Bankkonten in Spanien, Anteile an Kapitalgesellschaften)
Sollte trotz Beschlagnahme keine Zahlung erfolgen, beginnt das procedimiento de apremio – Verwertung.
Bei Immobilien kommt es zur Zwangsversteigerung, sollte eine Zwangsversteigerung keine Aussicht auf Erfolg haben, da die Immobilie für Bieter nicht interessant ist, aber beispielsweise vermietet werden kann, kann eine Zwangsverwaltung der Immobilie beantrag werden und die Miete von Gläubiger kassiert werden.
Vollstreckung Spanien – unser Service
-
-
- – Inkasso
- – Forderungseinziehung
- – Gerichtliche Durchsetzung, Mahnverfahren
- – Grundbuchkontrolle, Grundbuchauszug
- – Zwangsvollstreckung, Zwangsverwaltung, Pfändung Spanien, Deutschland
-
Vollstreckung Spanien – Honorar 2024
Zwangsvollstreckung deutscher Urteile, Vollstreckungsbescheide, Prozessvergleiche, Vollstreckung notarieller Urkunden.
Pauschalanwaltshonorar 500,00 EUR pro Vollstreckungsvorgang.
Das Pauschalhonorar gilt bei Streitwerten von 6.000-20.000 EUR. Die Vollstreckung mit einem Streitwert über 20.000 EUR wird nach Anwaltsgebührenordnung oder Erfolgshonorarvereinbarung abgerechnet.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Schreiben Sie uns
C/La Morada 2
C.C.Parque Santiago VI
38 650 Los Cristianos - Teneriffa
0034 - 922 788 881
Carrer Mariscs 9A
07639 Son Bielò - Llucmajor
Mallorca
0034 - 971 576 689
Teneriffa / Gran Canaria / MALLORCA / Tettnang / Berlin / Hannover / Weinheim