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Grundbuchauszug Spanien

Notwendige Kontrolle vor jedem Immobilienkauf, Erbschaft

oder Vollstreckung, Versteigerung in Spanien

 

 Stand 2024

 

Die Grundbuchabfrage in Spanien dient der Prüfung:

 

  • Wer ist Eigentümer der Immobilie, bzw. der Miteigentumsanteil und ehelicher Güterstand
  • Beschreibung des Grundstücks und des Gebäudes (rústico – ländlich oder urbano – städtisch, Wohnhaus, Lagerhalle, Büro, unbebautes Grundstück)
  • Lastensituation /Hypotheken, Wegerechte, etc.)
  • steuerliche Vormerkungen
  • Verfügungsbeschränkende Eintragungen im Grundbuch: fehlende Zahlung des Kaufpreises, auflösende Bedingung, Beschlagnahme durch Gericht, Zwangsversteigerung, etc.
  • Urkunden im Eintragungsprozess
  • Katasterkoordination, sprich die reale Situation des Grundstücks ist im Grundbuch 100% wiedergegeben, ohne Abweichung.

 

Welche Daten benötigt man, um einen Grundbuchauszug einzuholen?

 

Der Grundbuchauszug kann nicht mit einer Katasterreferenz eingeholt werden, sondern man benötigt entweder

Namen des aktuellen Eigentümers

Liegenschaftsnummer – FInca numero

CRU Code (verknüpft mit Kataster)

IDUFIR Code (vor Einführung des CRU Codes)

 

Grundbuchauszug Spanien bestellen

    Hinweis zum Grundbuchauszug Spanien

    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Eintrag in das spanische Grundbuch deklarativ ist, damit wird ausgesagt, dass man Immobilieneigentum schon mit der Unterschrift unter die notarielle Kaufurkunde erwirbt und nicht erst bei Eintragung in das spanische Grundbuch.

    Wir überprüfen für Sie die Eintragung der Immobilie/des Grundstückes im Grundbuch und schicken Ihnen die Auswertung innerhalb 48 Stunden zu.

    Honorar: 60,00 EUR zzgl. MwSt.

    Neben dem Grundbuchauszug in Spanien besorgen wir selbstverständlich auch den Handelsregisterauszug einer spanischen Gesellschaft mit deutschen Erläuterungen.

    Honorar: 60,00 EUR zzgl. MwSt.

    Wortgenaue Übersetzung nach Kostenvoranschlag.


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