VERKEHRSUNFALL MIT


  TODESFOLGE IN SPANIEN
 


Als Rechtsanwälte, die in Deutschland und Spanien zugelassen sind, und als Vertrauensanwälte des ADAC in Spanien arbeiten, bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung in Spanien bei Strassenverkehrsunfällen an.

Wir machen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz in zivil- und strafrechtlichen Verfahren gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung geltend.

Beachten Sie bei Verkehrsunfällen in Spanien:

  1. Rufen Sie stets die Polizei zur Beweissicherung

  2. Füllen Sie das Unfallprotokoll, auch "parte" oder "declaracion amistosa de accidente" genannt, genaustens aus, und soweit möglich, sollte der Unfallgegner schriftlich das Verschulden auf dem Unfallprotokoll eingestehen.
Insbesondere wenn Angehörige von Ihnen bei einem Verkehrsunfall in Spanien zu Tode kommen, ist folgende Vorgehensweise zu empfehlen.

  1. Sie teilen uns den Unfallort und das Kennzeichen des Kraftfahrzeuges mit

  2. Wir senden Ihnen eine Prozessvollmacht, mit der wir uns beim Prozess für Sie legitimieren und schon im Ermittlungsstadium Akteneinsicht verschaffen können.

  3. Nach Akteneinsicht, werden wir die Strafanzeige gegen den Unfallversursacher formulieren.

    Das Strafverfahren ermöglicht im Rahmen des Adhäsionsverfahren, dass auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Der Schadensersatzanspruch bei Körperverletzungen oder Todesfall im Strassenverkehr wird jährlich aktualisiert mit Festbeträgen reguliert.

Link: Verfügung vom 27.01.2011 über die Schadensersatzhöhe

Zu bemerken ist, dass die Schadensersatzbetr6auml;ge dem Verwandten zustehen, unabhängig von der Erbenstellung.

Davon unabhängig wird in der Rechtsprechung diskutiert, ob der Erbe einen gesonderten Schadensersatzanspruch hat.

Steuerlich ist der Schadensersatzanspruch gemäss der Tabelle in dieser Höhe in Spanien freigestellt.

Der Text wurde gemäss den anwaltlichen Sorgfaltspflichten erstellt. Jede Haftung für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 27.01.2011
 
Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung