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GRUNDBUCHAMT SPANIEN
GRUNDBUCHAUSZUG SPANIEN
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Grundbuchauszug bestellen
Das Grundbuchamt wird in Spanien zentral elektronisch geführt.
Damit haben alle unsere Kunden die Möglichkeit innerhalb weniger Tage einen spanischen Grundbuchauszug zu erhalten.
Da das spanische Grundbuch öffentlich ist, kann auch von Dritten das Immobilieneigentum überprüft
werden.
Für uns als fachkundige Rechtsanwälte gibt der Grundbuchauszug wesentliche Hinweise,
inwieweit noch weitere Nachforschungen durchgeführt werden müssen.
Deshalb ist es wichtig zu beachten, dass der elektronische Grundbuchauszug stets einer
gründlichen fachkundigen Analyse bedarf.
Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass der Eintrag in das spanische Grundbuch deklarativ ist,
damit wird ausgesagt, dass man Immobilieneigentum schon mit der Unterschrift unter die notarielle
Kaufurkunde erwirbt und nicht erst bei Eintragung in das spanische Grundbuch.
Wir überprüfen für Sie die Eintragung der Immobilie/Grundstückes im Grundbuch und
schicken Ihnen die Auswertung innerhalb 48 Stunden zu.
Honorar: 40,- EURO zzgl. MwSt.
Neben dem Grundbuchauszug besorgen wir selbstverständlich auch den Handelsregisterauszug einer spanischen
Gesellschaft mit deutschen Erläuterungen.
Honorar: 40,- EURO zzgl. MwSt.
Handelsregisterauszug bestellen
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| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
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