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FIRMENGRÜNDUNG KANARISCHE INSELN
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Spanische Sociedad de responsabilidad limitada (S.L.) als Steuersparmodell
Die spanische S.L. ist gemäss ihrer Rechtsform der deutschen GmbH vergleichbar, jedoch gibt es wesentliche
Unterschiede, wie zum Beispiel das niedrige Mindestgründungskapital von 3006 Euro.
Die S.L. in Spanien ist dank ihrem niedrigen Gründungskapital eine ideale Alternative zu einer deutschen
GmbH, die ein Gründungskapital von 25.000 EUR hat.
Seit der Europäische Gerichtshof
die Gründungstheorie und nicht mehr die Sitztheorie f?r alle EU Lünder als verbindlich
festschreibt, kann eine spanische S.L. ohne Umwandlung in Deutschland Aktivitäten ausüben.
Man gründet eine spanische S.L. und bringt eine Immobilie ein oder kauft direkt eine Immobilie
mit einer neugegründeten spanischen S.L., um 6,5% ITP auf den Kanaren nach Art. 25 REF nicht
zahlen zu müssen.
Der Käufer kann ausserdem Einkommensteuer sparen, die er als natürliche
Person und Nichtresidente zahlen müsste (Modell 210), wogegen die S.L. als juristische Person diese
nicht zahlt.
Problem:
Hat die S.L. keine Aktivität, ist Art.25 REF nicht anwendbar und die 6,5% ITP können von
der Finanzbehörde zwangsweise mit Verzugszinsen nachgefordert werden. Dies gilt ebenso für die
Vermögenssteuer und Einkommensteuer.
Die Erbschaftssteuer kann man sparen, wenn Kinder schon Anteile
an der Gesellschaft haben und die Voraussetzungen erfüllt sind, dass eine aktive Familien-S.L.
gegeben ist, so sind auf den Kanarischen Inseln 99 % der im Erbgang übergehenden Gesellschaftsanteile
erbschaftssteuerfrei und der Verwandtschaftsfreibetrag ist ebenso gegeben.
Die Einbringung einer Immobilie in eine bestehende S.L. kostet auf den Kanaren 0 % ITP (spanische
Vermögungsübertragungssteuer). Zahlen muss man lediglich Wertzuwachssteuer nach der
LIRPF(spanisches
Einkommensteuergesetz), wenn ein Gesellschafter die Immobilie vorher im Privateigentum hatte. Ebenso
fällt die gemeindliche Wertzuwachssteuer an. Zukünftige Verkäufe der S.L. Anteile
sind steuerfrei in
Bezug auf ITP und AJD (Dokumentensteuer).
Problem:
Mögliches Eingreifen der Finanzbehörde bei höheren Werten:
Vermutung eines Immobilienkaufes
statt eines Beteiligungskaufes, wenn der Verkäufer mehr als 50 % der Beteiligung hält
und der Käufer diese erwirbt.
Folge:
6,5% ITP sind nachzuzahlen mit Verzugszins und Bewertung der Gesellschaftsanteile gemäss dem
Wert der Immobilie. Ausserdem ist die Bewertung meistens höher als die einer Immobilie.
Weiterer Nachteil: jährliche Bilanzerstellung und Körperschaftssteuererklärungen machen den Kauf
einer Immobilie mit einer S.L. nur lohnenswert, wenn es um wertvolle Immobilien geht.
Wie Sie sehen, ist in jedem Einzelfall die Abwägung der Vor- und Nachteile erforderlich. Darauf
hinzuweisen ist letztendlich, dass ein Unternehmer schon mit einer S.L. Gründung und der Einbringung
einer Immobilie im Wert von 100.000 Euro eine Gründungsvoraussetzung des Steuersparmodells ZEC
(Zona especial Canaria) erfüllt hat. Mit der ZEC-Konstruktion zahlt der Unternehmer statt
25 - 32,5 % Körperschaftssteuer nur 4% Körperschaftssteuer.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin und wir suchen die passende Gesellschaftsform,
gründen sie gemäss ihren Zielvorstellungen und begleiten sie, während der gesamten
Aktivität in Deutschland und in Spanien.
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für den Inhalt bleibt ausgeschlossen. Eine Einzelfallberatung durch unsere Rechtsanwälte
wird durch den Text nicht ersetzt. Die Urheberrechte stehen ausschliesslich RA D.Luickhardt zu.
Rechtslage: 30.11.2009 |
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| Baurecht, Immobilienrecht Spanien, Zivilrecht, Wirtschaftsrecht,
Erbrecht Spanien, Familienrecht Spanien, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zwangsvollstreckung |
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