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Mein recht in spanien

Wettbewerbsverbot im spanischen

Arbeitsrecht

Urteil vom 8.11.2011 (höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht in Spanien durch das Tribunal Supremo) zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung zum Thema des Wettbewerbsverbotes eines ausscheidenden Arbeitnehmers und deren Verzicht des Arbeitgebers.

In spanischen Handelsvertreterverträgen, in Arbeitsverträgen für Führungskräfte oder hochspezialisierte Fachkräfte mit Wissensvorsprung kann bis zu 2 Jahren die Mitarbeit bei Unternehmen der Konkurrenz verboten werden, wenn eine Entschädigung bezahlt wird.

Im vorliegenden Fall, hat das Unternehmen einseitig auf das Wettbewerbsverbot verzichtet und dem ausscheidenden Arbeitnehmer die Entschädigung nicht bezahlt.

Das Unternehmen hat sich vertragsgerecht verhalten, das oberste Gericht hat diese Vertragsklausel jedoch als nichtig eingestuft, da sie gegen den Art.1256 CC (spanisches Zivilgesetzbuch) verstösst, denn diese Norm schreibt vor, dass eine Vertragspartei nicht einseitig verzichten kann, ohne dass die andere Vertragspartei zustimmt.

 

Tipp:

Aus der zitierten spanischen Rechtsprechung zum spanischen Arbeitsrecht ist zu folgern, dass die Vertragsklausel als Option des Arbeitgebers gestaltet werden muss, sprich kein Verzicht vorliegt, sondern der Arbeitgeber eine Option auf ein Wettbewerbsverbot besteht, wenn eine Entschädigung bezahlt wird.


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