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Mein recht in spanienZEC – Zona Especial Canarias
Vom kanarischen Parlament wurde eine ZEC Verlängerung bis zum Jahre 2027 verabschiedet. Die Bestätigung der Europäischen Union ist abzuwarten, insbesondere, ob diese sogar bis zum Jahre 2029 die Steuervergünstigung von 4% in der Körperschaftssteuer auf den Kanarischen Inseln aufrechterhält.
Zahlen Sie nur 4% statt 35% Körperschaftssteuer in Spanien und unterstützen Sie dabei die wirtschaftliche Entwicklung der Kanarischen Inseln.
Unsere Kanzlei bietet folgenden langfristigen Service an:
- Antragsverfahren vor dem ZEC Gremium
- Firmengründung mit der adäquaten Rechtsform. Die SL Gründung ist in der Praxis die weit verbreiteste, hierbei können auch Holdingstrukturen konzipiert werden.
- Finanzbuchhaltung gemäß dem spanischen Handelsgesetzbuch und der besonderen ZEC Vorschriften.
- Arbeitsverträge für die Anstellung der mindestens 3 bzw 5 Arbeitnehmer .
- Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung.
- Lohnbuchhaltung und Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnungen.
- Jährliche Bilanzerstellung, Körperschaftssteuererklärung mit Vorauszahlungen und monatlichen Umsatzsteuererklärungen.
Unser integraler Service wird von deutschen und spanischen Betriebswirten und Rechtsanwälten geleistet. Damit haben Sie aus einer Hand die rechtliche und finanztechnische Lösung und die Verteidigung Ihrer Rechte vor allen spanischen und deutschen Gerichten.
Desweiteren bieten wir die Fiskalvertretung in Spanien an.
Die Beratungssprachen sind deutsch, spanisch, englisch, französisch.
Auszugsweise einige Vorteile der ZEC:
- Niedrigbesteuerung von 4% mit einer limitierten Besteuerungsgrundlage, die von der Anzahl der Arbeitnehmer und der Aktivität abhängig ist. (Die Produktion von Solarpanelen mit 5 Arbeitnehmern ist als industrielle Aktivität zu qualifizieren und kann damit bis 1.800.000 EUR Besteuerungsgrundlage von der Niedrigbesteuerung profitieren.
- Kauf von Immobilien, die der Aktivität der ZEC Gesellschaft dienen, werden nicht mit der Grunderwerbssteuer von zur Zeit 6,5% belastet.
- Einfuhr von Gütern ist von der IGIC befreit.
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