Rechtsanwälte . Steuerberater . Behördengänge
Mein recht in spanienRIC Kanarische Inseln
Investitionsrücklage Teneriffa / Gran Canaria
Interessant ist die Firmengründung in Spanien, und insbesondere auf den Kanarischen Inseln, aufgrund der Steuervergünstigungen der ZEC und der RIC.
Neben der Gründung der ZEC Gesellschaft in Gran Canaria oder auch Teneriffa bieten wir Ihnen auch die RIC Anwendung in der jährlichen Bilanz und Steuererklärung Ihres Unternehmens an.
Während die ZEC Gesellschaft strenge Voraussetzungen schon bei der Gründung der Firma erfüllen muss, wie die Schaffung von 5 Arbeitsplätzen, ( 3 Arbeitsplätze auf den sogenannten kleinen Inseln wie La Gomera und La Palma) und ein Stammkapital von 100.000,00 EUR auf Gran Canaria und Teneriffa (auf den kleinen Inseln wie La Gomera, La Palma 50.000,00 EUR), um in den Genuss des Körperschaftssteuersatzes von 4% zu kommen, kann die RIC flexibel in jedem Geschäftsjahr angewandt werden, um eine vergleichbare Steuerentlastung zu erzielen.
Für die RIC sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Geschäftssitz des Unternehmens auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, La Gomera, Fuerteventura, Lanzarote, El Hierro)
- Unternehmen ist gewerblich tätig
- Die RIC Rücklagen werden innerhalb von 3 Jahren in Aktivvermögen des Unternehmens investiert oder aber andere zugelassene Investitonen werden getätigt.
Ein Beispiel ist die Investition in die Erzeugung von Energie mit Windkraft oder Solarstromanlagen.
Wir beraten Sie in Bezug auf die verschiedenen Anlagemöglichkeiten.
- Die RIC Rücklagen müssen buchhalterisch getrennt erfasst werden und ein Investitonsplan muss erstellt werden
- Die Anlagengüter müssen bis zur maximalen Nutzungsdauer im Vermögen gehalten werden, in der Regel sollten 5 Jahre nicht unterschritten werden
RIC Steuerentlastung gestaltet sich wie folgt:
90% des nicht ausgeschütteten Gewinnes kann steuerfrei zurückgestellt werden, soweit die gesetzlichen Rücklagen vorab berücksichtigt werden.
Beispiel:
Haben Sie bei einer spanischen GmbH 100.000,00 EUR Gewinn, können Sie bis zu 89.969,40 EUR zurückstellen
Die Differenz zu 100.000,00 EUR, also 10.030,60 EUR müssen mit 35% versteuert werden.
Sollten Sie an einer Firmengründung in Spanien und insbesondere auf den Kanarischen Inseln interessiert sein, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren deutschsprachigen Berater.
Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Schreiben Sie uns
C/La Morada 2
C.C.Parque Santiago VI
38 650 Los Cristianos - Teneriffa
0034 - 922 788 881
Carrer Mariscs 9A
07639 Son Bielò - Llucmajor
Mallorca
0034 - 971 576 689
Teneriffa / Gran Canaria / MALLORCA / Tettnang / Berlin / Hannover / Weinheim