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Schenkung, Verkauf, Erbschaft in Spanien

Unser Service

 

RA D.Luickhardt, Steuerberater und Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Deutschland und Spanien und sein Legalium Team ermitteln den steuerlichen Verkehrswert und geben Ihnen eine Übersicht über die Gesamtkosten für die geplante Schenkung im Vergleich zu einem Verkauf oder dem Abwarten der Erbschaft.

 

Beispiel Schenkung

Der Vater verschenkt seinem Sohn eine Immobilie auf Teneriffa. Gleichwohl ob der Vater oder der Sohn in Deutschland oder Spanien leben, es ist die Schenkungsteuer auf Teneriffa steuerlich zu erklären und zur Zeit mit 99,9% begünstigt, was praktisch zu einer Steuerfreiheit führt.

In Madrid besteht 99%ige Steuervergünstigung, aber keinerlei Steuervergünstigung gibt es in Mallorca oder Ibiza, dort ist jede Schenkung steuerlich besonders zu gestalten, um Steuervergünstigungen zu nutzen.

 

Weitere Steuerpflichten in Spanien

Neben der Schenkungsteuer fällt bei jeder Immobilienschenkung in Spanien noch die gemeindliche Wertzuwachssteuer an, die von Gemeinde zu Gemeinde verschieden ist und zu dem abhängig von der Eigentumsdauer und den Bodenzuwachswerten (nicht: Verkehrswert der Immobilie).

Schließlich ist bei jeder Schenkung in Spanien auch Einkommensteuer zu zahlen.

Wenn der Schenker nicht in Spanien steuerlich ansässig ist, dann muss er 19% Gewinnsteuer zahlen.

Wenn er steuerlich ansässig ist, dann muss er 19-23% zahlen.

 

Steuer TIPP

Die Gewinnsteuer berechnet sich vereinfacht aus der Differenz zwischen Erwerbspreis und Verkaufspreis:

Bei einer Schenkung gibt es keinen Verkaufspreis.

Wenn Sie die Immobilie für 150.000 EUR gekauft haben, dann würden Sie als Schenkungswert ebenso 150.000 EUR ansetzen und es fiele keine Gewinnsteuer an.

 

Doch gerade dieses Verhalten führt zu einer Steuerfalle

  1. Die spanische Finanzbehörde kann den Schenkungswert nachprüfen und verlangt, dass zumindest der steuerliche Verkehrswert als Mindestwert angesetzt wird.Ist der Mindestwert im Beispiel 200.000 Euro, dann wird die Gewinnsteuer nachträglich von der Finanzbehörde festgesetzt.VORBEUGEN- wir ermitteln für Sie den steuerlichen Mindestverkehrswert für die Schenkung in Spanien
  2. ein weiterer Steuernachteil ist, dass wenn der Beschenkte die Immobilie weiterverkaufen möchte, dann gilt der Schenkungswert als Erwerbspreis und wenn später mit Gewinn verkauft wird, ist dann die Gewinnsteuer zu zahlen.
  3. schließlich gibt es auch Fälle, dass unter dem Erwerbspreis verschenkt wird, um Verluste in der Einkommensteuer zu generieren, doch die Finanzbehörde erlaubt diese Verluste bei Schenkungen nicht, unabhängig davon, ob der Schenkungswert tatsächlich unter den Erwerbswert gesunken war. Deshalb wäre dann ein Verkauf vorzuziehen, wo die Verluste anerkannt würde.

 

Steuertipp: Schenkung und Vermietung

Beachten Sie, dass bei einer Vermietung nur der der tatsächlich bezahlte Erwerbspreis mit 3% auf den Gebäudewert abgeschrieben werden kann.

Wenn der Vater die Immobilie gekauft hatte, dann kann er den Kaufpreis als Betriebsausgabe den Mieteinnahmen entgegenstellen, doch wenn der Vater an den Sohn verschenkt, dann kann der Sohn diese Abschreibungsbeträge nicht mehr geltend machen, sondern er kann nur die Kosten der Schenkung abschreiben.

Damit hat der Sohn für die selben Mieteinnahmen höhere Einkommensteuer / Nichtresidentensteuer zu zahlen, als der Vater.

 

 


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