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Mein recht in spanienSteuerpflichten einer spanischen Gesellschaft
Die spanische sociedad limitada ist eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Deshalb ist eine ordentliche kaufmännische Buchhaltung nach dem Handelsgesetzbuch zu führen, sowie
- bis zum 20. April, 20. Oktober, 20. Dezember eine Vorauszahlung auf die Körperschaftssteuer zu entrichten
- die Jahressteuererklärung Körperschaftssteuer muss in jedem Jahr bis zum 25. Juli für das vergangene Wirtschaftsjahr bei der Finanzbehörde eingereicht werden.
- die Umsatzsteuererklärungen müssen vierteljährlich abgegeben werden.
Diese Steuer- und Buchhaltungspflichten gelten in eingeschränktem Umfang für sogenannte inaktive Gesellschaften und sogenannte Vermögensverwaltungsgesellschaften, die nur Immobilien halten.
Die Nichterfüllung dieser Pflichten sind leichte bis schwere Steuervergehen nach der spanischen Abgabenordnung, Art. 29.2 c), 198,203 LGT.
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Buchhaltungs- und Steuerservice SL Spanien
Gründung einer spanischen SL, Buchhaltung, Bilanzerstellung, Körperschaftssteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Vertretung in Steuerverfahren vor den spanischen Steuerbehörden und Finanzgerichten, Lohnbuchhaltung – Erstellung der monatlichen Lohnbögen für die Arbeitnehmer, Abführung der Sozialversicherungsabgaben, Arbeitsvertragsgestaltung.
Weitere Informationen zu Steuerpflichten für eine spanische Firma
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