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Grunderwerbsteuer in den einzelnen

Regionen Spaniens

Stand: 24.04.2023

 

Die Grunderwerbsteuer, die bei jedem Immobilienkauf innerhalb von einem Monat nach der notariellen Unterschrift des Kaufvertrages zu zahlen ist, wird von den einzelnen Regionen bestimmt.

Sie richtet sich zunächst nach dem steuerlichen Verkehrswert der Immobilie, und nicht nach den Kaufvertragsvereinbarungen beim Immobilienkauf in Spanien.

Die Grunderwerbsteuer ist bei der Finanzbehörde der Region einzuzahlen.

Offizielle Bewertung der Immobilie ist notwendig und empfehlenswert zur Rechtssicherheit beim Immobilienkauf in Spanien.

 

TIPP:

Wenn Sie als Immobilienkäufer Grunderwerbsteuer Nacherhebungen vermeiden wollen, dann lassen Sie sich durch unsere Kanzlei vor dem Immobilienkauf in Spanien den steuerlichen Verkehrswert der Immobilie berechnen.

Grunderwerbsteuer – spanische Regionen

 

    • Grunderwerbsteuer Valencia (Alicante, Denia)
      Immobilienkauf in Denia – 10% ITP. Bsp. Ermässigung auf 8%, wenn eine Sozialwohnung (VPO) als Erstwohnsitz erworben wird. Oder wenn Sie mit mehr als 65% schwerbehindert sind und als Rentner den Erstwohnsitz nach Denia verlegen, dann zahlen Sie beim Immobilienkauf nur 4% Grunderwerbsteuer. Neubauerklärungen, die bei jedem Neubau erstellt werden müssen, werden jetzt nicht mehr mit 1,2%, sondern jetzt mit 1,5% besteuert.

 

    • Grunderwerbsteuer Madrid
      Immobilienkauf in Madrid – 6% ITP. Neubauerklärungen werden jetzt nur noch mit 0,75%, statt 1% besteuert.

 

    • Grunderwerbsteuer Andalusien
      Immobilienkauf in Andalusien – 8% bei einem Erwerbswert von 400.000 EUR, 9% 400.000 – 700.000 EUR, 10% ab Erwerbswert von 700.001 EUR
      AKTUELL 2022: Grunderwerbssteuerermässigung vom 28.4.2021 – 31.12.2022 – 7% anstelle der normalen Steuersätze

 

    • Grunderwerbsteuer Murcia (San Javier, La Manga)
      Immobilienkauf in La Manga 8% GrunderwerbsteuerNeubauerklärungen werden teurer und der Steuersatz AJD steigt von 1,2% auf 1,5%

 

    • Grunderwerbsteuer Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura)Immobilienkauf auf Teneriffa – 6,5% ITP. Wenn die Immobilie den Erstwohnsitz darstellt und der Kaufpreis unter 150.000,00 EUR liegt, dann zahlen Sie nur 5% Grunderwerbsteuer, 0% beim Immobilienkauf durch behinderte Personen oder kinderreiche Familien. Weitere Ermäßigungen, wenn der Erwerber unter 35 Jahre alt ist und nicht mehr als 24.000 EUR Jahreseinkommen hat.

 

    • Grunderwerbsteuer Katalonien (Barcelona, Roses, Girona)Immobilienkauf in Barcelona – 10% ITP

 

    • Grunderwerbsteuer Balearische Inseln (Mallorca, Ibiza, Menorca)Immobilienkauf auf Mallorca – 8 – 13% ITP (wertabhängig)

Entscheidend ist, welcher Wert zur Berechnung der Steuerlast zu Grunde gelegt wird.

 

Beispiel

Kaufpreis 300.000 EUR
Hypotheken Wertschätzung: 350.000 EUR
Schätzwert der Behorde: 320.000 EUR

Nach der aktuellen Rechtsprechung ist der Schätzwert der Behörde anzusetzen.
Die aktuelle spanische Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer, DGT 30.5.2019, gibt jeder regionalen Steuerbehörde das Recht die Grunderwerbsteuer festzusetzen und entsprechend die spanische Immobilie zu bewerten.

Wenn ein Immobilienkäufer Rechtssicherheit haben möchte, dass die Behörde keine Grunderwerbsteuer nacherhebt, mit Verzugsaufschlag, dann sollte dieser Wert ermittelt werden.

 

Service:

Im Rahmen unseres Immobilienkaufservicepaketes bieten wir diesen Bewertungsantrag bei den Finanzbehörden auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Malaga (Andalusien), Madrid, Barcelona, Valencia und Mallorca an.

Der angesetzte Kaufpreis zwischen den Kaufvertragsparteien ist keinesfalls für die spanische Finanzbehörde verbindlich, so wie in Art.57 LGT (spanische Abgabenordnung) geregelt.

Nutzen Sie unser Immobilienservicekaufpaket, so dass Sie rechtssicher in Steuer und Recht in Spanien von uns in Spanien vertreten, Ihre Ferienimmobilie oder auch Alterswohnsitz in Spanien erwerben können.

Rechts- und Steuerservice Immobilienkauf Spanien


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